Führerschein umtauschen – wo und wie?

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Die Tage des alten Führerscheins auf Lebenszeit sind vorbei. Bis zum Jahr 2033 soll der Umtausch gegen neue EU-Führerscheine erfolgen. Dann gilt jedes Dokument nur noch maximal 15 Jahre. Damit es durch den Umtausch nicht zur Überlastung der zuständigen Behörden kommt, sind gestaffelte Fristen geplant. Dann muss der Umtausch zwingend erfolgen. Führerscheinumtausch-Fristen: Wann muss der Führerschein getauscht werden? 

Schon seit 2013 gibt es eine neue EU-Richtlinie, wonach Führerscheine nur noch 15 Jahre lang gelten dürfen. Ursprünglich sollten alle bis 2013 ausgestellten Führerscheine noch bis 2033 gültig bleiben. Damit die Inhaber der ca. 42 Millionen bundesweit ausgestellten Führerscheine, nicht bis zum letzten Moment mit dem Umtausch warten, soll dieser entsprechend des Ausgabedatums gestaffelt erfolgen. Dies soll auch längere Wartezeiten und eine Überbelastung der Behörden verhindern. Der Bundesrat verabschiedete diesen Vorschlag bereits am 15.02.2019.

Tabellen: 

Führerscheine, ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998: 

Geburtsjahr des Inhabers:  Datum, bis zum Umtausch:

Vor 1953                                  19.01.2033

1953 – 1958                            19.01.2022

1959 – 1964                            19.01.2023

1965 – 1970                            19.01.2024

1971 – später                          19.01.2025

Führerscheine, ausgestellt ab dem 01.01.1999: 

Ausstellungsjahr des

Führerscheins:          Datum, bis zum Umtausch:

1999 – 2001                 19.01.2026

2002 – 2004                 19.01.2027

2005 – 2007                 19.01.2028

2008 – 2009                 19.01.2029

2009 – 2010                 19.01.2030

2010 – 2011                 19.01.2031

2011 – 2012                 19.01.2032

2012 – 18.01.2013      19.01.2033

Führerscheinumtausch-Grund: Warum muss der Führerschein getauscht werden? 

Grund für den Führerschein-Umtausch und die befristete Gültigkeit ist ein möglichst aktueller Schutz vor Fälschungen. Bei Kontrollen sind so die Besitzer leichter zu identifizieren, wenn das Foto nicht so alt ist. Auch soll der sog. Führerscheintourismus verhindert werden. Bei Entzug des Führerscheins soll es nicht mehr möglich sein, in einem anderen EU-Land einen neuen zu beantragen.

Führerscheinumtausch vergessen: Was kann passieren, wenn ich die Fristen nicht einhalte? 

Wenn der Führerschein nicht zu den maßgeblichen Fristen umgetauscht wird, dann nimmt der Betroffene ohne Führerschein am Verkehr teil. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragsstellung. Es kann zudem passieren, dass es bei Reisen in das Ausland, abhängig vom Reiseland, zu erheblichen Problemen mit den dortigen Behörden kommen kann.

Wie läuft der Führerscheinumtausch ab? 

Wie in der Tabelle oben zu sehen, gibt es zwei Stufenpläne. Zum einen die 15 Millionen Papierführerscheine die vor 1999 ausgestellt wurden. Hier soll zeitnah die erste Umtausch-Etappe bis 19.01.2022 gemäß der angegebenen Geburtsjahre 1953 bis 1958 erfolgen. Entsprechend sollen auch die jüngeren Jahrgänge in den kommenden Jahren gem. der Tabelle umgetauscht werden. Nachsicht besteht mit den Jahrgängen vor 1953, die den Führerschein bis 2033 behalten können.

Ein Umtausch der 28 Millionen Führerscheine im Kartenformat, ausgestellt ab 1999, erfolgt dann anschließend Jahr für Jahr entsprechend der obigen Tabelle.

Führerscheinumtausch-Kosten: Was kostet der Führerscheinumtausch? 

Der EU-Führerschein selbst soll nichts kosten, abgesehen von Zeit und Nerven. Dies ist auch üblich bei einem Zwangsumtausch wie hier. Eine neue Führerschein-Prüfung ist nicht erforderlich.

Allerdings braucht es ein neues Foto und ca. 20,00 Euro Verwaltungsgebühr für den neuen EU-Führerschein. Sollte der Führerschein nicht getauscht werden, drohen nach den obigen Fristen 10,00 Euro Verwarngeld. Außerdem fährt der Inhaber dann ohne gültigen Führerschein.


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