Blitzer mit Messgerät Leivtec XV3 nicht verwertbar - Messfehler

  • 3 Minuten Lesezeit

Schon seit einigen Jahren gibt es Kritik und große Zweifel an einem bestimmten Messgerät, dem Leivtec XV3. Dabei handelt es sich um ein mobiles Lasermessgerät zur Geschwindigkeitsüberwachung, welches oftmals auch ohne Blitz eingesetzt wird. Das Leivtec XV3 sendet infrarote Lichtimpulse aus, welche direkt vom gemessenen Fahrzeug reflektiert werden. Die gefahrene Geschwindigkeit lässt sich dann anhand der jeweiligen Zeit bis der Lichtimpuls wieder beim Messgerät ist, berechnen.

Ende des letzten Jahres hat ein Zusammenschluss von Sachverständigen in einer repräsentativen Versuchsreihe festgestellt, dass es unter anderem aufgrund von LED-Scheinwerfern zu Messabweichungen zu Ungunsten von betroffenen Fahrzeugführern kommen kann. Grund hierfür ist, dass LED-Scheinwerfer ebenfalls infrarote Lichtimpulse verwenden und es hierdurch zu Überlagerungen und Störungen kommt.

Aber auch bei Fahrzeugen ohne LED-Scheinwerfer wurden Abweichungen festgestellt. Diese können durch kleinste Reflektoren verursacht werden. Bei ungefähr 25 % der getesteten Fahrzeuge wurden Abweichungen zur tatsächlichen Geschwindigkeit festgestellt.

Zunächst haben Bußgeldbehörden und Gerichte versucht hierauf zu reagieren, indem von der gemessenen Geschwindigkeit eine weitere Toleranz von teils bis zu 25 % abgezogen wurde. Nun zog die oberste Behörde für Messgeräte in Deutschland (Physikalisch-Technische-Bundesanstalt) die Reißleine. Im Nachtrag zu einer Stellungnahme vom 12.03.2021 teilte die Behörde mit:

„Die oben erwähnten Versuche von Sachverständigen hatten gezeigt, dass in speziellen Fällen Geschwindigkeitsmesswerte ausgegeben werden, die die Verkehrsfehlergrenzen verletzen, insbesondere auch zu Ungunsten des Betroffenen. Diese Ergebnisse konnten im Grundsatz an der Referenzanlage der PTB reproduziert werden.“

Quelle: https://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_1/1.3_kinematik/1.31/PTB_Stellungnahme_XV3_Zwischennachricht_2.pdf

Konsequenterweise hat die PTB daraufhin umgehend den Hersteller und die zuständigen Stellen der Markt- und Verwendungsaufsichtsbehörden informiert und mit intensiven eigenen Versuchen begonnen. Die Ergebnisse stehen noch aus.

Nun konnte dem aktuellen Newsletter des Instituts für Qualitätssicherung in der Verkehrsmesstechnik entnommen werden, dass der Hersteller des Messgerätes Leivtec XV3, die LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH, das eben genannte Messgerät aufgrund der zahlreichen Messungen außerhalb der Fehlertoleranzgrenze ab sofort "aus dem Verkehr zieht“.

Der Hersteller, die LEIVTEC Verkehrstechnik GmbH selbst schreibt dabei in seiner Stellungnahme vom 12.03.2021 per E-Mail an seine „Kunden“:

"Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.“ 

Quelle: https://www.iqvmt.de/images/XV3_102020/Leivtec_Infoschreiben_20210312.pdf

Damit sollte nun auch bei der Beurteilung der mit diesem Messgerät gewonnenen Messergebnisse vor Gericht und den Bußgeldbehörden die Faktenlage klar sein:

Wenn selbst der Hersteller der Messanlage die Richtigkeit der Messungen seiner eigenen Anlage nicht sicherstellen kann - und zwar weder für die Vergangenheit, noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt - und dies nun selbst auch offenkundig einräumt, so dürfen die hieraus gewonnenen Messergebnisse, allein schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr verwertet werden.

Der Hersteller des Messgerätes geht in seiner beigefügten Stellungnahme selbst davon aus, dass mit dem Messgerät Leivtec XV3 keine amtlichen Messungen mehr durchgeführt werden können.

Wenn keine amtliche Messung im Wege des standardisierten Messverfahrens gewährleistet werden kann, so müssen die Verfahren gegen Betroffene, welche zu Unrecht auf Grundlage einer solchen Messung einer Geschwindigkeitsüberschreitung verdächtigt werden, nunmehr auch zwangsläufig eingestellt werden.

Den Betroffenen einer Messung mit dem Messgerät Leivtec XV3, welche eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kann daher nur empfohlen werden, sich frühzeitig mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen, um die Einstellung des Verfahrens durchzusetzen.

Gerne bin Ich Ihnen hierbei behilflich!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Fischer

Beiträge zum Thema