Führungskräfte in Trennung und Scheidung

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Besondere Überlegungen für Führungskräfte bei Trennung und Scheidung

Wenn hochrangige Angestellte wie Manager, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder von Trennung und Scheidung betroffen sind und keine Vorkehrungen durch einen Ehevertrag getroffen haben, stehen sie vor einer Vielzahl finanzieller Probleme.

Insbesondere hinsichtlich des Zugewinnausgleichs, Unterhaltsansprüchen und des Ausgleichs der Rentenanwartschaften (Versorgungsausgleich) ergeben sich potenzielle Schwierigkeiten.

Obwohl viele Manager heutzutage Partner mit ähnlichem Bildungshintergrund heiraten, neigt in Ehen mit gemeinsamen Kindern oft ein Partner, oft die Frau, dazu, ihre beruflichen Ambitionen zugunsten der Kindererziehung und Hausarbeit zurückzustellen.

Dies kann zu einer Auseinanderentwicklung von Interessen und Bedürfnissen führen, was häufig zur Trennung führt. Infolgedessen sieht sich der beruflich erfolgreiche Manager oft mit langfristigen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seiner Exfrau konfrontiert.

Auch wenn die Ehefrau nach der Trennung und Scheidung je nach Alter der Kinder möglicherweise Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nachgeht, verdient sie in der Regel deutlich weniger als sie es ohne die Einschränkungen durch die Kindererziehung getan hätte. Somit kann sie den gewohnten Lebensstandard aus der Ehe mit ihrem eigenen Einkommen nicht aufrechterhalten.

Die Höhe des zu zahlenden Trennungs- und nachehelichen Unterhalts des Ehemanns richtet sich im Wesentlichen danach, wie viel seines Einkommens während der Ehe für den Lebensunterhalt und nicht für den Vermögensaufbau verwendet wurde. Es ist wichtig, konkret zu zeigen und gegebenenfalls zu belegen, welcher Teil des Gesamteinkommens monatlich in den Vermögensaufbau geflossen ist, da nur dieser Teil bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt wird.

Die Ehefrau, die Unterhaltsansprüche geltend macht, muss ihrerseits ihren Bedarf genau darlegen und spezifizieren, wofür sie während der Ehe welche Beträge aufgewendet hat.

Es ist daher ratsam, vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen, der zumindest Grundregeln für den Unterhalt festlegt, wie zum Beispiel einen Höchstbetrag und eine Begrenzung der Unterhaltsdauer.

Als Topverdiener wird der Ehemann wahrscheinlich erhebliches Vermögen während der Ehe angesammelt haben. Da die Ehefrau in der Regel kein bedeutendes eigenes Vermögen erworben hat, insbesondere wenn sie ihre Karriere zugunsten der Kindererziehung aufgegeben hat, muss der Ehemann die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens an sie ausgleichen.

Da dieses Vermögen oft nicht liquide ist, sondern in Form von Immobilien, Aktien oder anderen Sachwerten besteht, kann der Zugewinnausgleich für den Manager nicht nur ärgerlich, sondern auch wirtschaftlich problematisch sein.

In Anbetracht dieser rechtlichen und finanziellen Herausforderungen ist es für Topverdiener unerlässlich, entweder vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen, um die Folgen einer Scheidung klar zu regeln und vorhersehbar zu machen.

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, ist es im Falle einer Trennung wichtig, eine einvernehmliche Lösung in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden, um langwierige und ungewisse Streitigkeiten zu vermeiden.


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