Für im Dieselskandal betroffene Skoda haftet der Mutterkonzern VW auf Schadensersatz

  • 2 Minuten Lesezeit

In einem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall (BGH mit Urteil vom 21.7.2021 – VI ZR 151/20), klagte der Käufer eines manipulierten Diesel-Skoda auf Schadensersatz. Der Fall war deshalb interessant, weil der Schadensatzanspruch nicht gegen Skoda, sondern gegen den Motorenhersteller und Mutterkonzern VW gerichtet war. Gekauft hatte der Kläger den manipulierten Diesel in einem Autohaus.

Auf den manipulierten Motor kommt es an

Der Kläger eines Skoda Superb 2.0 TDI wollte Schadensersatz von VW, obwohl das Fahrzeug weder ein VW ist noch bei diesem Unternehmen gekauft wurde. Dennoch gaben die Karlsruher Richter dem Kläger recht. Denn es kommt ausschließlich auf den Motor an. VW muss sich den Vorwurf der Sittenwidrigkeit auch dann gefallen lassen, wenn es den Motor nicht in ein eigenes Fahrzeug von VW verbaut und anschließend auf den Markt bringt. Bestückt VW einen Motor mit einer „Schummelsoftware“, mit der Abgasmessung ausgetrickst werden soll und wird dieser Motor an Skoda verkauft, damit der Kunde einen mit einem VW-Motor versehenen Skoda kauft, muss sich VW genauso behandeln lassen, als habe es selbst den Kunden arglistig und sittenwidrig getäuscht.

VW Verteidigung wird vom BGH abgeschmettert

VW versuchte sich der Haftung zu entziehen, indem es darauf verwies, dass der Kläger nicht die für einen Anspruch aus § 826 BGB (i. V. m. § 31 BGB) erforderlichen Voraussetzungen bewiesen habe. Geht es nämlich um die Haftung einer juristischen Person – wie es VW als Aktiengesellschaft ist –, dann muss der Kläger darlegen und beweisen, dass der Vorstandsvorsitzende die objektiven und subjektiven Voraussetzungen verwirklicht hat. Das wird dem Kläger aufgrund der Entfernung zum Unternehmen regelmäßig unmöglich sein. Daher dreht die Rechtsprechung zugunsten von geprellten Käufern und Kunden den Spieß um.

Käufer von Dieselfahrzeugen mit manipulierten Motoren werden in der Beweisführung entlastet. Im Abgasskandal trifft VW eine sekundäre Darlegungslast. Das bedeutet, dass ohne Entlastung durch VW, die vom Kläger angeführten Tatsachen als zugestanden anzusehen sind (§ 138 Abs. 3 ZPO). VW hat bislang nicht genügend Aufklärung geleistet, sodass die Verteidigung von VW ins Leere geht.

Bei diesen SKODA Fahrzeugen haftet VW

Im Urteil des BGH vom 27. Juli 2021 – VI ZR 151/20 ging es um den in vielen Fahrzeugen eingebauten Motor EA 189. Das Urteil ist aus unserer Sicht, KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ebenso auf das Nachfolgemodell, dem Motor EA 288 übertragbar. Folgende Modelle sind vom VW-Abgasskandal ebenso betroffen:

  • Skoda Fabia
  • Skoda Octavia
  • Skoda Rpaid
  • Skoda Roomster
  • Skoda Superb
  • Skoda Yeti

Falls Sie einen solchen Skoda fahren und ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie können uns unverbindlich zu einer kostenlosen Erstberatung kontaktieren. Dazu erreichen Sie uns werktäglich am Telefon unter 0221 6777 00 55 am Telefon, per E-Mail über kontakt@anwalt-kg.de oder Sie nutzen bequem online unser Schnell-Check-Formular.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler

Beiträge zum Thema