Fuerstkontor – BaFin warnt

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Bezüglich der Fuerstkontor, Karlsruhe, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese keine Erlaubnis der Behörde zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bzw. dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat und die Gesellschaft nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt.

Von der Fuerstkontor würden Anlagegeschäfte angeboten und dabei soll u. a. ein Festgeldkonto bei der Commerzbank AG eröffnet werden und das Kapital soll zunächst auf ein Konto einer Euro Gic Investing eingezahlt werden, so die BaFin.

Laut BaFin sei aber keine Anlage der Gelder feststellbar.

Auch würden die Verantwortlichen nach der Warnung der BaFin wahrheitswidrig behaupten, unter der Aufsicht der Europäischen Zentralbank, der Finanzmarktaufsicht (FMA), Wien, sowie der BaFin zu stehen und über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften zu verfügen.

Die Inhalte auf den Webseiten fuerstkontor.de und eurogic.de würden nach Meinung der BaFin außerdem die Annahme begründen, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen angeboten werden.

Auf der Webseite von Fuerstkontor wird dargestellt, dass ihr Geschäft unser Geschäft sei und man daran glaube, die Träume und Ziele zu verwirklichen und man bestrebt sei, sinnvolle Beziehungen zu den institutionellen Kunden aufzubauen und man sich darauf konzentriere, ein tiefes Verständnis für die Ziele zu entwickeln und man maßgeschneiderte Dienstleistungen anbiete, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter und Prozesse die Ziele und Träume des Kunden ergänzen.

Außerdem wird auf der Homepage auch damit geworben, dass das Team aus professionellen Investoren bestehe, die jedes Jahr Millionen verdienen; professionelle Trader, die Medaillen für die Gewinnmaximierung durch Trading gewonnen hätten; und Finanzberater, die für die größten Firmen in Europa gearbeitet hätten und man über ein internationales Netzwerk von über 500 sehr erfahrenen Anlageexperten verfügen würde, die in 6 Ländern mit ausgeklügelten Anlageinstrumenten arbeiten würden, um diversifizierte Portfolios zu bieten, die selbst in den volatilsten Märkten eine Outperformance erzielen.

Es wird ein Vermögensmanagement, Aktienemissionen, ein Handel in Kryptowährungen sowie eine Anlageberatung auf der Homepage angeboten.

Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

Dies gilt insbesondere auch, wenn Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference - CFD`s) durchgeführt werden.

Möglichkeiten für Kunden der Fuerstkontor

Anleger, die der Fuerstkontor Kapital für Anlagen, insbesondere z. B. auch für ein Festgeldkonto zur Verfügung gestellt haben und die Schwierigkeiten haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Wenn Anlegern in Deutschland die Annahme von Kapital als Festgeldanlage offeriert wird, kann dies den Tatbestand eines Einlagengeschäfts nach dem KWG bzw. dem WpIG erfüllen, für das eine Erlaubnis der BaFin benötigt wird.

Über eine derartige Erlaubnis verfügen aber die Fuerstkontor und die Euro Gic Investing nicht.

Das Gleiche gilt für andere, angebotene Dienstleistungen, wie z. B. eine Anlageberatung oder ein Handel in Kryptowährungen.

Wenn unerlaubt Einlagegeschäfte, andere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betrieben werden, können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft als auch deren Verantwortliche auf Schadensersatz haften. Auch weitere Ansprüche sind denkbar.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die bei der Fuerstkontor bzw. Euro Gic Investing Kapital eingezahlt haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen.

Stand: 09.03.2022


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