Fußball-Weltmeisterschaft 2022: Achtung, Abmahnung durch FIFA wegen Public Viewing

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Fußball-WM 2022 und Public Viewing

Während der Fußball-WM schaffen es nicht viele in die Fußballstadien. Das Fußballspiel alleine zuhause vor dem Fernseher zu schauen, klingt jedoch auch nicht sonderlich reizvoll. Deshalb zieht es bei jeder Europa- oder Weltmeisterschaft zahlreiche Deutsche zu den Public Viewings.

Doch unter welchen Voraussetzungen darf ein Veranstalter ein Public Viewing überhaupt anbieten?


Public Viewing und das Urheberrecht

Unter Public Viewing versteht man eine entgeltliche oder unentgeltliche Zusammenkunft von zahlreichen Gästen auf öffentlichen Plätzen oder Gaststätten, bei welcher auf einer Großleinwand oder einem Fernseher die Spiele der Fußball-WM gezeigt werden.

Damit der Veranstalter diese Spiele zeigen darf, soll er zuvor laut der FIFA eine entsprechende Lizenz erwerben. Beantragt man eine Sende-Lizenz bei der FIFA, so wird der Lizenzvertrag einseitig von der FIFA gestellt. Der Veranstalter selbst hat dabei nur wenig Mitspracherecht und zahlreiche Auflagen und Einschränkungen zu beachten. Hält der Veranstalter diese Aspekte nicht ein, so kann ihm eine hohe Schadensersatzforderung von der FIFA blühen.

Nach dem deutschen Recht sieht die Lage allerdings anders aus. Rechtlich haben Veranstalter den § 87 UrhG zu beachten. Sofern die Besucher keinen Eintritt für das Public Viewing an den Veranstalter zahlen, kann dieser alle Fußballspiele, die sowieso live übertragen werden, auch bei seinem Public Viewing live übertragen. Hierfür benötigt er auch keine Lizenz.

Kanzlei für Urheberrecht

Sollten Sie ein Public Viewing für die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 veranstalten wollen und sind sich bezüglich der Pflicht zur Beantragung einer Lizenz unsicher, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Foto(s): canva

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