Future Trance, Vol. 63 - Abmahnungen von RA Marquort wegen “DJ Rock This Club (Lied)

  • 4 Minuten Lesezeit

RA Marquort aus Kiel vertritt seit neusten auch Rechteinhaber in der Musikbranche. Aktuell werden Abmahnungen wegen Filesharings an „DJ Rock This Club" versendet. Das Lied ist Teil eines Albums, weshalb teure Folgeabmahnungen folgen könne. Was betroffenen Anschlussinhabern jetzt zu raten ist.

Die Kieler Rechtsanwaltskanzlei Marquort versendet aktuell (Stand 10. April 2013) urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber. In diesen wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk „DJ Rock This Party (Lied)" über Internettauschbörsen illegal heruntergeladen und damit weltweit einer Vielzahl von Internetnutzern zugänglich gemacht zu haben. Geltend gemacht werden Schadenersatz und Unterlassungsansprüche. Angeboten wird allerdings, auf alle geltend gemacht Ansprüche zu verzichten, wenn zeitnah ein pauschaler Vergleichsbetrag von 750 Euro bezahlt wird. - Was ist Ihnen zu raten:

  • Ruhe bewahren!
  • Zunächst nichts überweisen!
  • Zunächst nichts unterzeichnen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!

Die Schreiben von Rechtsanwalt Marquort sind sehr geschickt formuliert und hinterlassen bei dem Leser ohne juristische Vorkenntnisse den Eindruck, es hier mit einem übermächtigen Gegner zutun zuhaben, gegen den man eh nicht ankommt. Tatsachlich ist die Rechtslage aber gar nicht so eindeutig, wie Rechtsanwalt Marquort sie darstellt. Zunächst aber ein wichtiger Hinweis von uns:

Folgeabmahnungen drohen

Das Musikalbum „Future Trance, Vol. 63" besteht aus insgesamt 61 Liedern, an denen unterschiedliche Rechteinhaber Nutzungsrechte haben können und damit auch Abmahnungen aussprechen dürfen. Im Schlimmsten Fall drohen Ihnen also mehr als 61 Abmahnungen zugestellt zu werden. So viele Abmahnungen wären natürlich ungewöhnlich viele, aber schon mehr als fünf sind in solchen Fällen nichts ungewöhnliches. Wir raten also dringend dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt mit Ihrer Angelegenheit vertraut zu machen, der auch aufgrund seiner Infrastruktur und Logistik in der Lage ist, einen solchen Fall zu bewältigen.

Vorbeugende Unterlassungserklärung!

Um ein Ausurfern der Abmahnflut zu verhindern und eine Kostenexplosion zu vermeiden ist in solchen Fällen, wenn ein Chartcontainer wie Future Trance heruntergeladen wurde, dringend darüber nachzudenken, gleich eine langfristige Lösung zu finden. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung ist in vielen Fällen das richtige Mittel der Wahl, um künftigen Abmahnungen den rechtlichen Boden zu entziehen und Ihnen den Rücken freizuhalten. Fragen Sie uns einfach am Telefon danach!

Die Einzelheiten der Abmahnung:

Richtig ist, dass Sie grundsätzlich eine sogenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und abgeben müssen, um die Voraussetzungen für ein teuren einstweiligen Verfügungsverfahren auszuräumen. In dieser sollten Sie sich aber auf notwendigsten Angaben beschränken, die rechtlich gefordert werden. Nicht notwendig ist es, das von der Rechtsanwaltskanzlei Marquort vorgelegte Schreiben abzugeben - wir raten hiervon sogar dringend ab. Es geht in Teilen weit über das gesetzlich geforderte Mindestmaß hinaus und benachteiligt Sie unangemessen.

Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

Stattdessen sollten Sie nur eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung" abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Wir raten Ihnen davon ab, sich selber an der Formulierung einer solchen zu versuchen, oder eine aus Internetforen zusammenzubasteln. Oftmals wurden diese von juristischen Laien ohne urheberrechtliche Fachkenntnisse zusammengesetzt und entsprechen nicht den geforderten gesetzlichen und gerichtlichen Anforderungen. Oft liegt hier der Teufel im Detail. So kann schon ein falsch gesetztes Komma den Sinn eines Satzes verkehren. Gerne können Sie daher auch auf uns zurückkommen.

Auch trifft die pauschale Aussage nicht zu, dass Sie als Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen Dritter immer haften müssen. Zunächst müssen Sie sich vor Auge führen, dass zwei unterschiedliche Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden: Ein Anspruch auf Unterlassen (§ 97 Abs. 1 UrhG) und ein Anspruch auf Schadenersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG).

Eltern haften nicht unbedingt für ihre Kinder

Von beiden Ansprüchen können Sie sich „freistellen", wenn Sie beispielsweise bei dem Unterlassungsanspruch geltend machen, entsprechende Prüfungsmaßnahmen durchgeführt zu haben, wie die Belehrung der Familie und wenn ihr Router den (bei aktuellen Modellen WPA2-Verschlüsselung) geforderten Sicherheitsanforderungen entspricht. Auch entschied der Bundesgerichtshof vor wenigen Monaten, dass Eltern nicht das Internetverhalten ihrer Kinder andauernd zu überwachen haben, um mögliche Rechtsverletzungen auszuschließen. Erst recht haben dann beispielsweise Ehegatten, WG-Bewohner usw. nicht für das Fehlverhalten anderer Internetnutzer einzustehen.

Dies sind nur wenige Punkte, weshalb die vorliegende Abmahnungen erfolgreich zurückgewiesen werden könnte. Es ist also noch lange nicht „Hopfen und Malz" verloren.

Das Team von Abmahnhelfer.de ist seit Jahren auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen im Bereich des Filesharings spezialisiert. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage bundesweit unsere Dienstleistungen zu fairen Preisen anzubieten. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch - unter der Rufnummer 0800 - 866 22 66 - Ihren Fall und die Einzelheiten dazu zu schildern. Sollten Sie einen kostenlosen Rückruf wünschen, verwenden Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Homepage: www.abmahnhelfer.de. Nach ihrer telefonischen Sachverhaltsschilderung erhalten Sie von einem der Abmahnhelfer.de-Rechtsanwälte eine kostenlose Ersteinschätzung, in der Ihnen erläutert wird, was in Ihrem Fall die beste Verteidigungsstrategie wäre. Außerdem unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot, in dem wir Ihnen erläutern, was unsere Leistungen in Ihrem Fall kosten würde. Sollten Sich für unser Angebot entscheiden, müssen Sie nur noch ein Formular auf unserer Homepage ausfüllen und uns die ersten Seiten Ihrer Abmahnung zukommen lassen. Es lohnt sich auf jeden Fall!

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihr abmahnhelfer.de Team.


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