FWU stellt Insolvenzantrag: Auswirkungen auf Lebensversicherungskunden

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Hintergrund zur Insolvenz

Am 19. Juli 2024 hat die FWU AG aus Grünwald bei München aufgrund von Überschuldung Insolvenz angemeldet (AG München, 1500 IN 10461/24). Betroffen sind auch die Töchter der FWU AG, die luxemburgische FWU Life Insurance Lux S.A., früher bekannt als Atlanticlux Lebensversicherung, sowie die österreichische FWU Life Insurance Austria AG, die in Deutschland tätig sind. Die FWU Life Insurance Lux S.A. erfüllt laut eigener Angabe die Solvenzkapitalanforderungen (SCR) und die Mindestkapitalanforderungen (MCR) nicht mehr.

Auswirkungen auf deutsche Kunden

Die luxemburgische Aufsichtsbehörde (CAA) hat Maßnahmen zum Schutz der Kunden ergriffen. Bereits am 23. Juli 2024 beschloss die CAA, die versicherungstechnischen Rückstellungen der FWU Life Insurance Lux S.A. einzufrieren, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu wahren. Daher sind derzeit keine Auszahlungen an die Versicherungsnehmer möglich. Die CAA hat der FWU Life Insurance Lux S.A. eine Frist von einem Monat gesetzt, um einen kurzfristigen, realistischen Finanzierungsplan vorzulegen. Sollte dies nicht gelingen, droht der Lizenzentzug in Luxemburg. Auch die BaFin berichtet auf ihrer Homepage über diese Entwicklungen.

Ursachen der finanziellen Schwierigkeiten

Die finanzielle Schieflage der FWU ist möglicherweise auf die in der Vergangenheit zugesagten Höchststandsicherungsgarantien zurückzuführen. Der Versicherer hat sich mit diesen Garantien möglicherweise finanziell übernommen. In der Vergangenheit versuchte die FWU, diese Garantien aus den Verträgen zu entfernen oder, wenn Versicherungsnehmer widersprachen, ab etwa 2020 Kosten für die Garantien zu erheben. Nach unserer Auffassung gibt es hierfür jedoch keine rechtliche Grundlage.

Handlungsmöglichkeiten für Versicherungsnehmer

Ob es sinnvoll ist, weiterhin in die Versicherungen zu investieren, lässt sich derzeit schwer beurteilen. Entscheidend wird sein, ob die FWU kurzfristig einen zufriedenstellenden Refinanzierungsplan vorlegen kann, um sich finanziell zu stabilisieren. Wenn Versicherungsnehmer ihren Vertrag beitragsfrei stellen, könnte dies im schlimmsten Fall die Höchststandsicherungsgarantie gefährden, sofern eine solche im Vertrag vorgesehen ist oder in der Vergangenheit nicht wirksam durch die FWU entfernt wurde. Eine Reduzierung des monatlichen Beitrags auf den Mindestbeitrag könnte eine Option sein. Ob die Höchststandsgarantie letztlich zum Tragen kommt, hängt von der weiteren Entwicklung der Solvenz der FWU ab. Daher lässt sich heute nicht sicher beurteilen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, weiter einzuzahlen, um die theoretisch bestehende Höchststandsgarantie aufrechtzuerhalten.

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