Gaspreiserhöhung Elektrizitätswerke Düsseldorf AG Wunderwerk - kostenlose Erstberatung

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Viele Gasversorger haben in den letzten Wochen und Monaten ihre Preise zum Teil drastisch erhöht. Zum Teil sogar unter Verletzung von Preisgarantien.

Aber auch solche Preiserhöhungen, die ohne Verletzung einer Preisgarantie verlangt werden, sind häufig rechtswidrig. Der Gasversorger muss bei Preisanpassungen die Grenzen des billigen Ermessens beachten. Dies bedeutet, dass die Gaspreiserhöhungen exakt mitgeteilt und begründet werden müssen und nur die wirkliche Kostensteigerung an den Endkunden weitergegeben werden darf. Die Preissteigerung bei den Bezugspreisen der Gasversorger wirkt sich aber je Kilowattstunde nur in erheblich geringerem Umfange aus als die von den Gasversorgern verlangten Preiserhöhungen.

In einem Fall der Elektrizitätswerke Düsseldorf AG  / Wunderwerk haben wir jetzt für einen Mandanten erreicht, das diese Preiserhöhung komplett zurückgenommen worden ist. Der Mandant hatte erst ab dem 01.12.2021 Gaslieferungen von den Elektrizitätswerken Düsseldorf AG /  Wunderwerk zu einem günstigen Preis von 4,41 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Im Januar 2022 folgte dann die Mitteilung, dass die Gaslieferungen ab dem 30.01.2022 zu einem Preis von 27,10 Cent je Kilowattstunde erfolgen sollen. Dies hätte für den Mandanten pro Jahr Mehrkosten in Höhe von rund 5.000,00 € zur Folge gehabt.

Aufgrund unseres Einschreitens haben die Elektrizitätswerke Düsseldorf AG eingelenkt und beliefern den Mandanten nunmehr zum ursprünglich zugesicherten Lieferpreis von 4,41 Cent pro Kilowattstunde.

Falls auch Sie von derartigen Preisanpassungen betroffen sind, können wir Sie gerne rechtlich unterstützen. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, bieten wir Ihnen außerdem eine für Sie kostenlose Erstberatung an – falls Sie hiervon Gebrauch machen möchten, bitten wir Sie, diese kostenlose Erstberatung ausschließlich per E-Mail an die Adresse jansen@hd-anwalt.de zu beantragen. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Jansen

Rechtsanwalt


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