Strom- oder Gaspreiserhöhung trotz Preisgarantie erhalten? Was Sie jetzt tun können.

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben von Ihrem Stromanbieter eine Preiserhöhung angedroht bekommen, obwohl Sie eine Preisgarantie vereinbart haben?

Das Landgericht Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 26.08.2022 (Aktenzeichen: 12 O 247/22) entschieden, dass diese Praxis rechtlich nicht zulässig ist. 

In dem vom Landgericht Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte der Energieanbieter ExtraEnergie seinen Kunden teilweise drastische Preiserhöhungen zum 01.09.2022 angekündigt, obwohl die entsprechenden Kunden sogenannte Preisgarantien in ihren Verträgen hatten, die ihnen langgfristig gleichbleibende Preise garantierten. Zur Begründung hat sich ExtraEnergie auf die außergewöhnlich gestiegenen Kosten auf den Großhandelsmärkten für Gas und Strom berufen. Da die entsprechenden Verträge mit den Verbrauchern keine entsprechenden Klauseln enthielten, berief sich das Unternehmen auf eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Landgericht Düsseldorf: Versorger darf Preise nicht erhöhen

Das Landgericht untersagte dem Unternehmen ExtraEnergie diese Preiserhöhungspraxis, wenn mit den betroffenen Kunden eine Preisgarantie vereinbart worden war. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Beschaffungskosten zum unternehmerischen Risiko gehören, wenn eine Preisgarantie vereinbart worden sei. Das Risiko steigender Preise habe ExtraEnergie bewusst in Kauf genommen. Die gestiegenden Beachaffungskosten dürfen  daher nicht auf die Kunden umgelegt werden.

Sind Sie auch betroffen?

Zu ExtraEnergie gehören u.a. die Marken „ExtraEnergie“, HitEnergie“ „ExtraGrün“, „PrioEnergie“und „Energieversorgung Deutschland (EVD)“. Zwar handelt es sich bei dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf nur um eine einsweilige Verfügung, die gegenüber ExtraEnergie gilt. Unserer Auffassung nach ist die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf aber auch auf alle anderen Energieanbieter anwendbar, die trotz Preisgrantie eine Preiserhöhung umsetzen wollen.


Was können Sie tun?

Wenn Sie auch eine Preiserhöhung von Ihrem Energieanbieter erhalten haben, sollten Sie sofort der Erhöhung schriftlich widersprechen. Zu den weiteren Möglichkeiten gegen die Preiserhöhung Ihres Energieanbieters vorzugehen, berate ich Sie gerne. Häufig sind die Preiserhöhungsschreiben bei Energiediscountern auch aus formalen Gründen unwirksam.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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