Geblitz in Gem. Borgstedt, Rader Hochbrücke A 7, km 59,485 in Rtg. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landespolizeiamtes S-H, Sachgebiet 133 erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich auf jeden Fall mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die Einstellungsquote ist im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Zum einen liegt es an der besonders für Ortsfremde unübersichtlichen Beschilderung. Es ist nicht klar erkennbar, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für LKws gilt und auch deren Sinn ist hier nicht immer gegeben. Denn die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung, deren Höhe wechselt, gilt, um eine Überbelastung der Brücke bei starkem Wind zu vermeiden. Daher ist bei freier Fahrbahn und Windstille deren Sinn und Zweck für einen durchschnittlichen Autofahrer nicht ersichtlich.

Den größten Schwachpunkt bildet aber das hier eingesetzte Messgerät. Als Beweismittel ist eine Lasermessung benannt. Gemeint ist damit der Einsatz eines Lasermessgeräts des Typs PoliScan Speed, welches für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt ist. 

Die Arbeitsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Das Gerät sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden Sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für den Messweg benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die überdurchschnittliche Länge der Messstrecke (bei anderen Gerätetypen beträgt sie 25 maximal 50 Meter) führt dazu, dass eine Impulsauffächerung auftritt und dadurch bedingt eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies tritt so häufig auf, dass etwa jeder zweite Geschwindigkeitsberechnung aus diesem Grund falsch ist. Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Aber sehr häufig erfolgt die Justierung nicht exakt genug, als Folge führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Befindet sich mehr als ein Auto im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird auf Antrag die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung dem hier zuständgen Amtsgericht Rendsburg nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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