Geblitzt: 22041 Hamburg, Wandsbeker Marktstraße / Robert-Schuman-Brücke- Bußgeld vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen an dieser Stelle einen Geschwindigkeits- oder Rotlichverstoß vor und benennt als Beweismittel das verwendete Lasermessgerät? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Denn gerade die Fehlerquellen des verwendeten Blitzers vom Typ PoliScanSpeed, werden die Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs sein.

Dieser Blitzer ist ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert. Dabei sendet er Laserstrahlen aus, welche vom erfassten Fahrzeug zurückgeworfen werden. Mittels einer Weg- Zeit-Laser- Impuls- Messung kann die Zeit gemessen werden, welche für die zuvor eingestellte Messstrecke benötigt wird. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet oder der Zeitpunkt des Anfahren vor der Ampel bestimmt.

Die Geschwindigkeitsbestimmung hat unter anderem folgende charakteristische Schwachpunkte. Falls die Lichtstrahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden, speichert das Gerät diese oft so, als stammen sie von einem Karosserieteil. Hierdurch wird aber die Zeitmessung und damit auch die Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % der Messungen stimmen gefahrene und vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit nicht überein.Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Das Messfoto ist  nur dann verwertbar, wenn sich nicht weitere Fahrzeuge auf anderen Fahrstreifen auch so auf dem Messfoto befinden, dass Sie auch (teilweise) innerhalb des digitalen Auswerterahmens zu sehen sind.  Auch können schwere Aufbaufehler (falsche Einstellung des Scanwinkels) oder Auswertefehler vorliegen. Verständlich ist daher die Forderung des Herstellers, die Beamten an dem Gerät zu schulen. Fehlt ein entsprechender Fortbildungsnachweis in der Akte, ist die Messung nicht als exakt zu werten. Es können Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten oder Fahrzeugen auf der Nachbarspur auftreten.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten. Gleiches gilt für die fristgerechte Erneuerung der Eichung. Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, was zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Diese und andere Fehler können bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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