Geblitzt: 76275, Ettlingen, B 3, km 1,4, FR Ettlingen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Stadt Ettlingen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h vor? Dann akzeptieren Sie nicht vorschnell den Vorwurf. Denn hier werden überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt. Spezialisierten Verteidiger weisen dabei meist Fehler des hier aufgebautem Einseitensensors ESO 3.0 nach.

Dieser Blitzertyp besitzt einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Sensoren befinden. Diese registrieren auf eine Entfernung von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen dann eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führen bei dieser Messmethode schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs fehlerhaften Messwerten und damit auch falschen Geschwindigkeitswerten. Diese Wirkung hat das Licht von LED- Scheinwerfern. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Oft befinden sich auch zeitgleich zwei oder noch mehr Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts. Dann kann es zu Ungenauigkeiten bei der Objekterfassung kommen und der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Straße justiert, was immer überhöhte Messergebnisse zur Folge hat. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Die Folge ist ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung, natürlich ohne Punkt oder Fahrverbot.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachters, auf.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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