Geblitzt. A 57, km 62,857 in Fahrtrichtung Köln- Bußgeld vermeiden- Tipps vom Fachanwalt!

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Sie sind hier von einem mobilen Blitzer erfasst worden und haben deswegen Post von der Bußgeldstelle in Krefeld erhalten? Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen Bußgeld, Punkte oder ein drohendes Fahrverbot ersparen. Im Rahmen einer deutschlandweiten Studie zu verschiedenen Messgerätetypen wurde festgestellt, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen 5 Prozent der Messungen technisch nicht verwertbar waren, weitere 62 Prozent im Hinblick auf die Beweisführung Mängel aufwiesen und 18 % der Bußgeldbescheide formelle Fehler aufwiesen. Sie sehen, die Ursachen für den Erfolg eines Einspruchs können vielfältig sein. Hier sind es aber die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed. die der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Dieses ist ein Lasermessgerät, dessen Funktionsweise aber mit anderen nichts gemein hat. Es nutzt den ortsfest aufzustellenden "LIDAR", durch den kurze Lichtimpulse in gebündeltem Strahl ausgesandt werden (100 pro sec). Hiermit wird der Straßenbereich von ca. 10- 75 m Entfernung abgetastet, wobei die Fahrbahn, auf der gemessen wird, vor Beginn der Messung eingestellt wird. Aufgebaut wird es auf einem Stativ. Es sollte möglichst nahe am Fahrbahnrand aufgebaut werden. Es ist außerdem wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund aufzustellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderungen ergeben. Wird darauf nicht geachtet, ist die Messung ungenau und nicht zu verwerten. Nach der Anmeldung, der Stadortbestimmung und der Kontrolle von Ort und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Exaktheit der Messung ist die genaue Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des mobilen Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Weil hierfür die größte Sorgfalt der Messbeamten nötig ist, passieren hier die meisten Fehler. Das Foto ist das einzige Beweismittel. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone des Herstellers nötig, die nachträglich auf das Foto gelegt wird. Haben die Messbeamten hier nachlässig gearbeitet oder können Sie nicht die notwendige Schulung nachweisen, ist die angegebene Geschwindigkeit nicht nachvollziehbar und reicht als Tatnachweis nicht aus. Ganze Messreihen wurden auch schon für ungültig erklärt, weil die notwendige Eichung abgelaufen war. Die Betroffenen wurden daraufhin freigesprochen. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle herausfinden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem  Sachverständigen ein technisches  Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Damit es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen  Amtsgericht  Krefeld die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 und die üblichen Messengerdienste möglich. 






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