Geblitzt auf der A 8, km 62,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe der Ausfahrt Pforzheim-Nord
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Die A8 ist eine der verkehrsreichsten Autobahnen im süddeutschen Raum. Insbesondere im Bereich des Nordschwarzwalds treffen Pendler-, Reise- und Schwerlastverkehr aufeinander. Bei Kilometer 62,5, in Fahrtrichtung Stuttgart, kurz vor der Ausfahrt Pforzheim-Nord, befindet sich eine fest installierte Geschwindigkeitsmessstelle. Der Streckenabschnitt führt durch eine langgezogene Steigung mit anschließender Kurve – eine Stelle, die trotz übersichtlicher Fahrbahn und guter Sicht als Gefahrenbereich gilt. Das Tempolimit beträgt hier 100 km/h. Die Messanlage steht kurz hinter einem Kurvenverlauf am rechten Fahrbahnrand – unauffällig positioniert zwischen Schildern und Lärmschutzwand. Gerade bei gleichmäßigem Verkehr oder im Überholvorgang wird sie von vielen Autofahrern zu spät wahrgenommen. Die Folge: eine Vielzahl von Messungen bei vermeintlich geringer Überschreitung, die juristisch nicht immer haltbar sind.
Technik mit Präzisionsanspruch – und realen Schwächen
Zum Einsatz kommt hier das Messsystem TraffiStar S 330 der Firma Jenoptik. Es basiert auf Induktionsschleifen, die im Fahrbahnbelag eingelassen sind, und berechnet die Geschwindigkeit per Weg-Zeit-Verfahren. Die Ergebnisse werden über eine Kameraeinheit dokumentiert. Obwohl dieses System bundesweit verwendet wird, offenbaren sich bei genauer Prüfung regelmäßig technische Schwächen – vor allem in Bereichen wie dem bei Pforzheim-Nord, wo Fahrverhalten und Verkehrsdichte besonders anspruchsvoll sind.
Klassische Fehlerquellen sind sogenannte Verwechslungsmessungen: Wenn zwei Fahrzeuge annähernd gleichzeitig den Messbereich passieren – etwa bei einem Überholmanöver oder beim Einfädeln von der Ausfahrt – kann es zu falscher Zuordnung kommen. Auch topographische Besonderheiten wie Gefälle, wechselnde Lichtverhältnisse oder Witterungseinflüsse beeinflussen die Messgenauigkeit negativ.
Zudem fehlt in vielen Fällen die Herausgabe oder Speicherung der sogenannten Rohmessdaten. Diese Originaldaten sind entscheidend für eine nachträgliche technische Überprüfung durch unabhängige Sachverständige. Liegen sie nicht vor, kann die Messung als nicht überprüfbar gelten – ein Umstand, der die Verwertbarkeit in gerichtlichen Verfahren massiv beeinträchtigen kann.
Auch die Wartung und Kalibrierung des Systems sind juristisch relevant. Ein fehlender oder veralteter Kalibrierschein macht die Messung angreifbar. Ebenso muss die Dokumentation lückenlos sein – andernfalls ist das Messergebnis nicht belastbar.
Fachanwaltliche Überprüfung – Dr. Maik Bunzel prüft Ihre Messung
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist auf die Überprüfung technischer Messverfahren spezialisiert. Die Messstelle bei Pforzheim-Nord kennt er aus verschiedenen Verfahren. „Gerade bei Streckenabschnitten mit hohem Verkehrsaufkommen und komplexer Fahrdynamik sind Fehlmessungen keine Seltenheit“, so Bunzel. In Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten Sachverständigen analysiert er jeden Fall im Detail – von Kalibrierungs- und Wartungsprotokollen bis zu technischen Konfigurationen und Bildauswertungen.
Auch formale Aspekte – wie unkorrekte Anhörungen oder unvollständige Beweisketten – fließen in die Prüfung ein. In vielen Fällen konnten auf diese Weise Verfahren eingestellt oder Bußgelder reduziert werden.
Wer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, kann die Prüfung in der Regel ohne Eigenkosten durchführen lassen. Die Versicherung übernimmt die Anwalts- und Gutachterkosten. Dr. Bunzel bietet zudem eine kostenfreie Ersteinschätzung – sachlich, individuell und unverbindlich.
Jetzt handeln – bevor es teuer wird
Wurden Sie bei Kilometer 62,5 auf der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart, nahe der Ausfahrt Pforzheim-Nord, geblitzt? Dann lassen Sie Ihre Messung prüfen. Dr. Maik Bunzel bietet eine fundierte juristische Ersteinschätzung – direkt über das Kontaktformular auf anwalt.de. So handeln Sie rechtzeitig, bevor Bußgeld und Punkte rechtskräftig werden.
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