Geblitzt auf der A 8, km 62,5, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim
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Die A8 zählt zu den wichtigsten Ost-West-Verbindungen Süddeutschlands und führt durch anspruchsvolle Topografie – insbesondere im Abschnitt zwischen Karlsruhe und Stuttgart. Bei Kilometer 62,5, in Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Pforzheim, liegt eine fest installierte Geschwindigkeitsmessstelle, die Autofahrer immer wieder überrascht. Der Streckenabschnitt ist geprägt von einer Gefällestrecke mit anschließendem Kurvenverlauf, auf dem es regelmäßig zu Rückstaus und stockendem Verkehr kommt. Das Tempolimit liegt hier bei 100 km/h – auch zur Entlastung des staugeplagten Stadtgebiets von Pforzheim. Die Messanlage steht direkt hinter einer Kurve, gut getarnt durch die Straßeninfrastruktur und oft im Schatten angrenzender Böschungen. Viele Fahrer, die nach freier Fahrt die Geschwindigkeit erhöhen oder sich auf überholende Fahrzeuge konzentrieren, bemerken den Blitzer zu spät. Das Ergebnis: ein Bußgeldbescheid für einen vermeintlich kleinen Regelverstoß.
Technik auf Prüfstand – Was bei der Messung problematisch sein kann
Zum Einsatz kommt an dieser Stelle das Messsystem TraffiStar S 330 der Firma Jenoptik. Dieses digitale Verfahren nutzt Induktionsschleifen im Fahrbahnbelag zur Ermittlung der Geschwindigkeit und dokumentiert den Vorgang per Kamera. Obwohl technisch weit verbreitet, ist das System nicht fehlerfrei – insbesondere nicht unter den komplexen Bedingungen, die auf der A8 bei Pforzheim herrschen.
Die Topografie mit wechselndem Gefälle, dichter Verkehr und die Nähe zur städtischen Ausfahrt erhöhen die Fehleranfälligkeit erheblich. Es kommt häufig zu Überholvorgängen, dichten Kolonnen und gleichzeitigem Ein- oder Ausfädeln – Situationen, in denen das Messgerät Schwierigkeiten hat, die gemessene Geschwindigkeit zweifelsfrei einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen. Diese sogenannten Verwechslungsmessungen sind juristisch hochrelevant.
Ein weiteres Problem stellt die Kalibrierung dar. Die Anlage muss regelmäßig gewartet und korrekt dokumentiert werden. Fehlt ein aktueller Kalibrierschein oder gibt es Lücken in den Wartungsunterlagen, kann das Messergebnis als unverwertbar eingestuft werden. Auch äußere Bedingungen – wie blendende Sonne, Regen oder winterliche Straßenverhältnisse – beeinflussen die Sensorik und können zu ungenauen Ergebnissen führen.
Besonders kritisch ist die häufig fehlende Herausgabe der Rohmessdaten. Diese Originaldaten sind für eine unabhängige technische Prüfung durch Sachverständige unverzichtbar. Doch auch bei der Messstelle Pforzheim wurden Fälle dokumentiert, in denen diese Daten nicht zugänglich gemacht wurden. In der juristischen Praxis führt dies zunehmend zur Unverwertbarkeit der Messung – und damit zur Einstellung des Verfahrens.
Erfahrung und Expertise – Dr. Maik Bunzel prüft Ihre Messung
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist bundesweit auf die Überprüfung technischer Messungen spezialisiert. Auch die Messstelle bei Pforzheim kennt er aus mehreren Verfahren. „Die Kombination aus Topografie, Verkehrsdichte und technischer Kontrolle macht diese Messstelle besonders fehleranfällig“, erklärt Dr. Bunzel. Gemeinsam mit öffentlich bestellten Sachverständigen analysiert er jede Messung im Detail – von der Gerätekonfiguration über Kalibrierungsnachweise bis hin zur Verfahrensdokumentation.
Auch formale Fehler, etwa bei der Fahrerfeststellung oder der Zustellung des Bußgeldbescheids, werden sorgfältig geprüft. In vielen Fällen lassen sich Sanktionen abmildern oder komplett aufheben – etwa durch fehlerhafte Messzuweisungen oder fehlende Beweise.
Für Mandanten mit Verkehrsrechtsschutz entstehen in der Regel keine Kosten. Die Versicherung übernimmt sowohl die anwaltliche Prüfung als auch die technische Analyse. Dr. Bunzel bietet zusätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung – sachlich, individuell und diskret.
Jetzt prüfen – bevor es teuer wird
Wurden Sie bei Kilometer 62,5 auf der A8 in Fahrtrichtung Stuttgart, bei Pforzheim, geblitzt? Dann lassen Sie die Messung juristisch prüfen. Dr. Maik Bunzel steht Ihnen mit fundierter Erfahrung zur Seite – nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de für eine unverbindliche Ersteinschätzung. So wahren Sie Ihre Rechte, bevor Bußgeld oder Punkte rechtskräftig werden.
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