Geblitzt auf der B 101, Höhe Anschluss BAB 4, FR Dresden Ri. Nossen- Bußgeld verhindern!
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Sie sind auf der B 101, Höhe Anschluss BAB 4, FR Dresden Ri. Nossen geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid erhalten? Dann lohnt sich auf jeden Fall die Mandatierung eines erfahrenen Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar.
An dieser Messstelle sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren.
Dessen Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung. Die Fahrzeuge werden von horizontal scannenden Laserimpulsen erfasst. Diese tasten einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über deren Laufzeit gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom Gerät wieder empfangen werden. Dadurch kann die Fahrzeit für die eingegebene Strecke ermittelt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden.
Diese Messmethode hat aber ihre Schwächen.
Die Laserimpulse fächern sich auf und können dadurch von mehreren Fahrzeugteilen gleichzeitig reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einem einzigen Teil reflektiert. In diesem Fall wird die Zeitbestimmung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. der Hälfte aller Messungen stimmen die angegebenen Werte nicht mit den tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.
Die ungenaue Einstellung des Scanwinkels ist eine der häufigsten Fehlerursachen, hervorgerufen durch die Unkenntnis der Messbeamten. Um dieses zu verhindern, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Personals. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.
Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrskonstellationen auf. Der soggenannte Porscheeffekt führt dann zu einem ungenaue Messergebnis.
Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert werden. Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Gutachten erstellen. In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Basis für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.
Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.
Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.
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