Geblitzt auf der BAB 10, bei km 79,85, – Parkplatz, FR AD Nuthetal / Michendorf- Bußgeld verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Akzeptieren Sie die Strafe nicht zu vorschnell, denn ein erfahrener Verteidiger findet hier meist die passenden Argumente für den Erfolg eines Einspruchs. Eine große Hilfe sind dabei fast immer die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0.

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Die fünf auf dem Messbalken befindlichen Sensoren registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dadurch ist eine Weg-Zeit- Messung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber diese Messmethode hat große Schwächen. Einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten eines Fahrzeugs oder direkte Sonneneinstrahlung können den Messvorgang verfälschen. Dies gilt auch für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern, da dieses die Konturerfassung erschwert. Bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt parallel und im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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