Geblitzt auf der Europakreuzung in Cottbus (Thiemstraße/Saarbrücker Straße) – Tipps vom Fachanwalt

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Immer öfter ärgern sich Verkehrsteilnehmer aus Cottbus und Umland über Bußgeldbescheide, auf denen als Messstelle Cottbus, Thiemstraße/Ecke Saarbrücker Straße FR Lipezker Straße angegeben ist. Der Grund hierfür sind mehrere Geräte des Typs Poliscan FM1, die auf der sogenannten Europakreuzung in Cottbus – der Kreuzung von Thiemstraße, Hermann-Löns-Straße, Saarbrücker Straße und Lipezker Straße – seit Juni 2018 blitzen. Die dezenten grauen Säulen mit dunklen Messeinheiten lösen aus, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten oder das Rotlicht der Ampeln missachtet wird. In diesem Beitrag erläutert Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus einige Ansätze, mithilfe derer man sich gegen Bußgelder und ggf. Fahrverbote nach Messungen auf der Europakreuzung wehren kann.

Schwachpunkte der Messung

Gemessen wird auf der Europakreuzung stadtauswärts nur geradeaus und beim Linksabbiegen – dies sind die Fahrspuren 2 bis 4. Auf der Rechtsabbiegerspur (von der Thiemstraße kommend Richtung Autobahn-Anschlussstelle Cottbus-West) ist das Gerät nicht geeicht. Möglich ist nun, dass ein Fahrzeug während der Messung von der ersten auf die zweite Spur wechselte und die Fotodokumentation daher – ggf. zum Teil – auf der nicht geeichten Spur erfolgte.

Ferner kommt es auf Ampelkreuzungen in unregelmäßigen Abständen zu Änderungen an den Einstellungen der Ampeln. Diese müssen ggf. auch in der Software der Messgeräte berücksichtigt werden. Da die Messgeräte aber häufig nicht zeitgleich mit den Ampeln gewartet werden, kommt es mitunter zu Zeitfenstern, in denen die Messungen nicht mit der Arbeitsweise der Ampeln übereinstimmen. Ähnlich verhält es sich mit Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen – auch diese müssen (unabhängig von Veränderungen bei den Einstellungen der Ampeln) beim Messgerät eingegeben werden.

Zudem kann das Messgerät Messwerte nur mit einer gewissen Fehlertoleranz aufzeichnen: Das Messgerät sendet Laserstrahlen aus. Aufgrund der hierbei verfügbaren Auflösung ist es möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden vom Poliscan FM1 jedoch behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert. Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegt haben, als vom Messgerät ermittelt – die errechnete Geschwindigkeit kann hierdurch höher ausfallen, als die tatsächlich gefahrene.

Schließlich kann eine Messung bei Rotlicht auch allein aufgrund einer Verkehrssituation begründet sein, die der Kraftfahrer nicht verantwortet: Wenn zwischen erster und zweiter Messung das vorausfahrende Fahrzeug unvermittelt hält und dann weiterfährt, kann sich das folgende Fahrzeug bei der zweiten Messung bereits in der Rotphase befinden.

Beweisführung nur mit Sachverständigengutachten

Die aufgezeigten Schwachstellen der Messung kann der Betroffene nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor Gericht nur schwer geltend machen. Auch Anwälte können allein anhand der Akteneinsicht nichts davon ermitteln. Erforderlich ist die Einschaltung eines Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Dieser kann die Messdaten bei der Behörde – hier: der Bußgeldstelle der Stadt Cottbus – anfordern und auswerten. Stellt er hierbei Fehler fest, können diese vor Gericht durch den Anwalt zum Gegenstand von Beweisanträgen gemacht werden, die zur Folge haben können, dass das Gericht das Verfahren einstellt oder den Betroffenen freispricht. Die Kosten für den Sachverständigen muss die Rechtsschutzversicherung übernehmen. Eine solche lohnt sich, denn die Kosten für Anwalt und Sachverständigen können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Fazit

Wer auf der Europakreuzung in Cottbus geblitzt wurde, sollte umgehend einen auf Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser sollte dringend mit einem versierten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammenarbeiten, damit alle Verteidigungsansätze entdeckt und genutzt werden können. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel aus Cottbus ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht – die ideale Kombination, wenn es um Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr geht. Seine Kanzlei mit Büros in Cottbus und Berlin berät und vertritt Betroffene bundesweit. Dank Kommunikation per E-Mail und Telefon muss kein Betroffener Zeit und Geld für einen Kanzleibesuch verschwenden – noch nicht einmal zum Gerichtstermin müssen die Betroffenen erscheinen. Rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel an und lassen Sie sich unverbindlich beraten.


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