Geblitzt auf der L 76, Höhe Kreuzung Diedersdorf, Abs. 0025, zw. km 3.0 und 3.3, in FR Teltow- Hilfe vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann teuer werden. Neben dem Bußgeld drohen bei einer Überschreitung ab 21 km/ ein Punkt und ab 31 km/h ist ein Monat Fahrverbot sicher. Bei Wiederholungstätern ist dies schon ab 26 km/h zuviel möglich.

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Allerdings kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger diese drohenden Strafen ersparen.

Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed, dessen zahlreiche Schwächen durch unzählige gerichtlich angeordnete Testreihen bestätigt wurden.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen zum Messgerät zurückgesandt werden. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und hierdurch eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber auf der Länge der Messstrecke kommt es zu einer Strahlenaufweitung, deren Folge verzerrte Rückstrahlsignale sind. Diese sind bei jeder zweiten Messung die Ursache für eine unzutreffende Geschwindigkeitsangabe. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrem Messvorgang gegeben sein.

Bei einem hohen Verkehrsaufkommen, etwa Kolonnenfahrten oder Überholmanövern, kann der Blitzer die gemessene Geschwindigkeit oft nicht korrekt einem Fahrzeug zuordnen. Dies führt in der Regel zu der Einstellung des Verfahrens.

Der Sanwinkel ist für die Justierung auf die vorhandene Fahrbahnneigung von größter Bedeutung.Dessen ungenaue Einstellung  führt zu sogenannten "Schrägmessungen" und automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. 

Daher fordert der Hersteller eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Kann eine solche in der Akte nicht nachgewiesen werden, erfolgt ebenfalls eine Verfahrenseinstellung.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der möglichen Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema