Geblitzt auf Tangente München, Ri. Dresden, Schkeuditzer Kreuz- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor? Dann stehen die Chancen sehr gut, denn  drohenden Strafen zu entgehen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed gehört zu den fehleranfälligsten Blitzertypen, die in Deutschland verwendet werden. Auch deswegen liegt hier die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren weit über dem Durchschnitt.

Die Arbeitsweise dieses Messgeräts ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter. Diese werden von den Fahrzeugen im Messbereich reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die damit gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Messlänge benötigten Zeit und dann mit Hilfe einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber gerade die überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen. Durch sie kommt es zu einer Signalauffächerung und damit verbunden zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verursachte verursachte Verfälschung der Messdaten kommt so häufig vor, dass allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Auch Lichtreflektionen auf dem Fahrzeugdach können, so haben Testreihen nachgewiesen, diesen Effekt hervorrufen. Auch muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Autobahn ausgerichtet werden. Oft ist dies beim Aufbau aber nicht immer der Fall, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, was fast immer der Fall ist, kann es zu Schwierigkeiten bei der korrekten Erfassung des Messobjekts kommen. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteichung abgelaufen, hat der Verteidiger die Möglichkeit, ein Verwertungsverbot geltend zu machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge ist bundesweit tätig und die von ihm betreuten Bußgeldverfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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