Geblitzt: BAB 10, Höhe km 153,830, in FR Potsdam- Fehlerhafte Messung!
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Auf der Bundesautobahn 10, einem zentralen Autobahnring rund um Berlin, befindet sich bei Kilometer 153,830 in Fahrtrichtung Potsdam eine mobile Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung. In diesem Abschnitt gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Überwachung erfolgt im Auftrag der Zentralen Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee. Eingesetzt wird ein mobiles Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed. Die Streckenführung in diesem Bereich, verbunden mit häufigem Tempowechsel und dichtem Verkehr, macht diese Messstelle zu einem klassischen Schwerpunkt der Verkehrsüberwachung – und zugleich zu einem Ort, an dem es häufig zu fehlerhaften Messungen kommt.
Funktionsweise und Schwächen des PoliScan Speed
So misst das Gerät
Das PoliScan Speed-System arbeitet mit LIDAR-Technologie, also einem laserbasierten Messverfahren. Das Gerät sendet kontinuierlich Laserimpulse aus, die einen Messbereich von rund 75 Metern abdecken. Trifft der Strahl auf ein Fahrzeug, wird er reflektiert und an den Sensor zurückgeleitet. Anhand dieser Reflexion wird die Fahrzeit innerhalb des Messfeldes berechnet – daraus ergibt sich die Geschwindigkeit.
Doch obwohl dieses System als besonders präzise beworben wird, ist es in der Praxis anfällig für zahlreiche Fehlerquellen.
Häufige Fehlerquellen
Auffächerung der Lasersignale:
Aufgrund des langen Erfassungsbereichs kommt es regelmäßig zur Auffächerung des Laserstrahls. Die Signale breiten sich unkontrolliert aus, was zu unklaren und verzerrten Rückstrahlungen führt. Solche Störungen verfälschen die Messergebnisse erheblich.
Mehrere Fahrzeuge im Messbereich:
Bei dichterem Verkehr befinden sich sehr häufig mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich. Dies führt regelmäßig dazu, dass nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Eine klare Zuordnung ist dann nicht möglich – und genau das ist aber zwingend notwendig für die rechtliche Verwertbarkeit.
Fehlerhafte Ausrichtung des Messgeräts:
Für eine exakte Messung muss der Sensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn stehen. In der Praxis geschieht der mobile Aufbau jedoch oft unter Zeitdruck und ohne präzise Justierung. Bereits minimale Abweichungen führen zu systematischen Überhöhungen der gemessenen Geschwindigkeit.
Formelle Mängel:
Fehlt der Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Eichung des Geräts abgelaufen, ist die Messung nicht verwertbar. In solchen Fällen kann die gesamte Messreihe annulliert werden. Auch unvollständige Messprotokolle oder widersprüchliche Bilddokumentationen sind häufige Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.
Ein qualifiziertes, TÜV-zertifiziertes Gutachten kann diese Fehler nachweisen und dokumentieren – häufig mit dem Ergebnis, dass Bußgeldbescheide aufgehoben oder Verfahren eingestellt werden.
Warum sich hier ein Einspruch lohnt
Gerade bei mobilen Messstellen wie dieser auf der BAB 10 treten Fehler regelmäßig auf. Die Technik ist fehleranfällig, die rechtlichen Anforderungen sind hoch – und viele Bescheide halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit seit Jahren erfolgreich tätig. Seine fundierte Erfahrung mit PoliScan Speed-Messungen und deren Schwächen machen ihn zu einem äußerst kompetenten Ansprechpartner. Er kennt die technischen Fallstricke ebenso wie die juristischen Angriffspunkte – ein klarer Vorteil für Betroffene.
Kontaktaufnahme zu Rechtsanwalt Andreas Junge
Die Kontaktaufnahme ist einfach und unkompliziert möglich – auch bei dringenden Anliegen:
Telefon: 03039839032
Mobil (auch außerhalb der Bürozeiten): 01792346907
E-Mail: junge@jhb.legal
Zudem steht auf anwalt.de ein sicheres Kontaktformular zur Verfügung, mit dem auch Unterlagen bequem hochgeladen werden können. Die Kommunikation erfolgt auf Wunsch vollständig digital – bundesweit und ohne persönlichen Kanzleibesuch.
Wichtig: Bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung entstehen für Mandanten keinerlei Kosten – auch eine Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Wenn Sie an der genannten Messstelle geblitzt wurden, sollten Sie Ihren Bußgeldbescheid keinesfalls ungeprüft hinnehmen. Die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch stehen hier überdurchschnittlich gut.

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