Geblitzt: BAB 10, km 79,25 in Fahrtrichtung AK Schönefeld- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden. 

Es drohen schon bei mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings kann Ihnen dies ein erfahrener Verteidiger ersparen.

Der genaue Standort des Blitzers ist in Höhe des Parkplatzes Schieferberg.  Gemessen wird hier auf der Grundlage einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Hierzu liegen jedoch noch keine amtlichen Beschilderungspläne oder verkehrsrechtliche Anordnungen vor. Eine einwandfreie Beschilderung kann daher weder bestätigt noch verneint werden.

Der Haupttrumpf der Verteidigung sind hier aber die Fehlerquellen des verwendeten Einseitensensors vom Typ ESO ES 3.0 oder seines fast baugleichen Nachfolgers ESO ES 8.0.

Dieser bestimmt die Geschwindigkeit auf der Grundlage der von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. 

Dies führt aber dazu, dass schon einfachste Helligkeitsreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, die Messung negativ beeinflussen können.

Dies gilt für das pulsierende Licht von LED- Scheinwerfern. Das seit 2006 zugelassene Blitzer-System benötigt auf seiner Messstrecke eine gleichbleibende Helligkeit am Fahrzeug, um verlässliche Werte für die gemessene Zeit und die Strecke der Vorbeifahrt am Blitzer zu erhalten. Als das Messsystem im Jahr 2006 die Zulassung erhielt, war gepulstes LED-Licht bei Serienfahrzeugen noch nicht bekannt. Dieses führt aber zu Fehlern bei der Datenerfassung und damit zu fehlerhaften Geschwindigkeitsangaben.

Ist der Scanwinkel ungenau eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Dies ist schon bei der Abweichung um ein Grad der Fall.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert, zumindest ist ein Toleranzbereich von 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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