Geblitzt: BAB 4, km 31,5, FR Dresden – Görlitz, AS Burkau- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zum Vorwurf. Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß außerorts zwar teuer werden, aber die Chancen die Messung durch einen Einspruch erfolgreich anzufechten, stehen hier sehr gut. Denn gemessen wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Unzuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit ist in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen worden.

Dieser Blitzertyp sendet Laserimpulse aus, welche hier die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dadurch werden Daten gewonnen, welche ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die eingestellte Messlänge zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Es treten Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Der Messsensor muss unbedingt genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Aber sehr oft ist die Justierung nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Messakte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Dies ist nur eine kleine Aufzählung der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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