Geblitzt: Bad Segeberg, B206, Höhe Amt, Trave-Land, FR Bad Bramstedt-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt es sich einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Denn fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es besonders die Fehler und Schwachpunkte des aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, die den Erfolg eines Einspruchs garantieren. 

Das Messprinzip dieses Geräts ist einfach erklärt. Bei der Messung werden mit einer Frequenz von 100 Hz durch einen rotierenden LIDAR - Messkopf 158 für das menschliche Auge unsichtbare Lichtimpulse in einem gebündelten Stahl ausgesandt. Während der Messung tastet jeder einzelne Strahl in einer Entfernung von 10 bis 75 Metern den Fahrbahnbereich ab. Während der Erfassung der zu messenden Fahrzeuge werden die ausgesendeten Lichtimpulse durch Teile der Karosserie reflektiert und wieder vom Messgerät empfangen. Die Vielzahl der reflektierten Impulse und den dazugehörigen Abtastwinkeln ermöglicht der Auswerteinheit eine dreidimensionale Darstellung der erfassten Fahrzeuge. Aus den vom LIDAR - Messkopf ermittelten Rohdaten berechnet die Auswerteinheit die mittlere Geschwindigkeit.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Rückstrahlsignale und damit fehlerbehafteten Berechnung. Allein wegen dieses Funktionsfehlers sind etwa die Hälfte aller Messungen falsch. Außerdem muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Schon die geringste Abweichung führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ein ungenauer Aufbau ist aber sehr häufig bei der Auswertung der Messdaten nachzuweisen. Das Gerät hat besonders bei dichtem Verkehr Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Häufig ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ein Verwertungsverbot kann geltend gemacht werden, wenn sich in der Messakte kein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten befindet. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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