Geblitzt auf der BAB 115, km 13,3 in Fahrtrichtung AK Zehlendorf- Bußgeld vermeiden

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Sie sind an dieser Messstelle geblitzt worden und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Brandenburg in Gransee erhalten oder erwarten diese? Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Rechtstipp ein erfolgreiches Vorgehen gegen ein drohendes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot. Er ist seit Jahren als Verteidiger in Verkehrsstraftaten  tätig. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Der mobile Blitzer wird bei Kilometer 13,3 in Fahrtrichtung Berlin genau zwischen den Ausfahrten Potsdam- Babelsberg und Klein- Machnow aufgestellt. Nach der ständigen Rechtsprechung ist die Beschilderung hier ausreichend. Jedoch bieten die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed hier die besten Argumente für den Verteidiger.

Es handelt sich um ein Lasermessgerät, dessen Funktionsschema einfach erklärt ist. Es werden kurze Lichtimpulse in gebündeltem Strahl (100 pro Sekunde) ausgesandt. Hiermit wird ein Straßenbereich von ca. 10 bis 75 Meter Entfernung abgetastet, wobei die Fahrbahn, auf welcher gemessen wird, vor Beginn der Messung eingestellt wird. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Lichtimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesendet und nach Ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Mittels der erfassten Zeit und Strecke wird die Geschwindigkeit berechnet. Für eine genaue Messung müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, was selten komplett der Fall ist.

Beim Aufbau des Blitzers ist es wichtig, das System auf ausreichend festem Untergrund  aufzustellen, damit sich während der Messungen keine negativen Veränderungen ergeben. Nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrolle von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Richtigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des mobilen Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Da hierfür die Sorgfalt des Bedieners entscheidend ist, sind hier die meisten Fehler möglich. Bei diesem Messgerät sind serienmäßig bei über 50 % der Messungen die gefahrene nicht mit der gemessenen Geschwindigkeit identisch. Am wichtigsten ist die richtige Auswertung der Messfotos. Dafür ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Hierfür sind bestimmte vorgegebene Parameter einzuhalten, was jedoch wegen der Nachlässigkeit und Unkenntnis der Beamten nicht immer erfüllt wird. Es wurden auch schon ganze Messreihen für ungültig erklärt und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese kurze aber nicht abschliessende Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung offenstehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt Ihre Messung durch einen technischen Gutachter überprüfen. Dessen Kosten sowie die des gesamten Verfahrens übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung. Der Sachverständige wertet die Rohmessdaten und Messprotokolle Ihrer Messung aus und benennt die gefundenen Fehler und deren Wirkung auf die Messung in einem Gutachten. Dieses ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem hier zuständigen Amtsgericht Potsdie Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart.

Senden Sie Ihre Fragen einfach per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Ein Gespräch zur ersten Orientierung ist in jedem Fall kostenlos. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich, als Messenger stehen WhatsApp, Signal, Telegram und TelegramX zur Verfügung.



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