Geblitzt auf der BAB 2, km 3,4 in Fahrtrichtung Hannover- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind auf der BAB 2 an dieser Messstelle geblitzt worden? Rechtsanwalt Andreas Junge erläutert in seinem Artikel die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid. 

Die Verteidigung wird an dieser Messstelle schwerpunktmäßig auf die Fehlerquellen des Messgerätes ESO 3.0 gestützt. Es reicht schon aus, wenn die der Seitenabstand des Messgerätes zum Fahrbahnrand nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist, um die Messung als unbrauchbar einzustufen. Diese Nachlässigkeit kommt sehr häufig vor und ist den Rohmessdaten dokumentiert. Zu bemängeln ist außerdem sehr häufig die sog. „Reifenprofilmessung“. Für dieses Messgerät reicht es aus nach seiner Programmierung aus, einen einzigen „Peak“ an plausiblen Geschwindigkeitswerten zu ermitteln und zwar egal an welcher Stelle.  Dies führt zu Messfehlern, wenn dieser einzige „Peak“ allein durch die Reifen des Fahrzeuges ausgelöst wird, weil diese eben eine eigene Rotationsgeschwindigkeit aufweisen, die mit der Geschwindigkeit des Fahrzeugs nur bedingt zusammenhängt. Eine solche fehlerhafte Messung liegt vor allem dann vor, wenn sich nur die Radaufstandspunkte in der Fotolinie befinden. Alle diese Mängel sind in den Rohmessdaten dokumentiert und können nur durch einen Rechtsanwalt eingesehen werden. 

Rechtsanwalt Junge lässt daher alle Daten durch einen technischen Sachverständigen auswerten. Dieser dokumentiert die Fehler und begründet deren negative Wirkung auf Ihre Messung. Das erstellte Gutachten ist damit die praktische Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. Als Ergebnis erfolgt ein Freispruch oder das Verfahren wird eingestellt. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind nicht mehr möglich. Alle Kosten des Verfahrens, einschließlich des Gutachters, werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rechtsanwalt Andreas junge ist seit Jahren bundesweit erfolgreich als Verteidiger in Bußgeldsachen tätig. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren bundesweit und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine mail mit Ihren Fragen oder rufen Sie in er Kanzlei Andreas Junge an. Eine Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich. WhatsApp, Signal, Telegram und TelegramX stehen als Messenger zur Verfügung.


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