Geblitzt: Dätgen, A7, bei Kilometer 84,410-Fahrtrichtung Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Rendsburg- Eckernförde macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Ab einer Überschreitung von mehr als 21 km/h ist ein Punkt vorgeschrieben und bei Voreintragungen ist schon ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies kann durch einen Einspruch und die Überprüfung des Vorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger verhindert werden. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, das hier überdurchschnittlich viele Verfahren wegen festgestellter Messfehler eingestellt werden.

Die Funktionsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Es sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dadurch kann die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt und dann mit einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit bestimmt werden.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hiermit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Häufig wird auch der Messsensor beim Aufbau nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dies führt immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich befindet, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Erfassung des Messobjektes. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Messdaten geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die Einstellungsquote in den von ihm betreuten Bußgeldverfahren liegt weit über dem Durchschnitt!

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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