Geblitzt: Daxweiler, BAB 61, km 277,303, Baustellenbereich, FR Köln- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle Speyer (Rheinland- Pfalz) erhalten, weil Sie hier von dem mobilen Blitzer erfasst wurden? Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed, die der Verteidigung die besten Argumente liefern.

Dieses Gerät ist spätestens durch die Urteile des AG Aachen, des  AG Herford und des AG Mannheim aus dem Jahr 2016 eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulszeitmessung. Ausgesandte Laserstrahlen ermöglichen die Bestimmung der Zeit, die ein Fahrzeug für eine zuvor in das Gerät eingegebene Strecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Doch dies funktioniert selten reibungslos. Der Hersteller  bietet für das verwendete Messgerät Schulungen an und beschreibt in der Bedienungsanleitung unter Punkt 3 ausdrücklich, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Er verweist ausdrücklich auf sein Schulungsangebot, welches dem Messpersonal die erforderliche Sachkunde vermitteln soll. Weiterhin räumt der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 Beeinträchtigungen des Systems ein, wenn das System von nicht eingewiesenem Personal bedient wird. Nicht selten fehlt dieser Nachweis und die Messung kann dann nicht als exakt genug gewertet werden. Diese Sachkunde ist auch beim Aufbau und der Auswertung des Messfotos unbedingt erforderlich. Von großer Bedeutung für eine exakte Messung ist die genaue Einstellung des Schwenkwinkels  welcher anhand des Abstands des mobilen Blitzers. zum Fahrbahnrand ermittelt wird.  Hierfür ist die besondere Sorgfalt und eine Kenntnis des Gerätes notwendig, was nicht bei allen Messbeamten der Fall ist, wodurch hier sehr oft Fehler geschehen. Das Messfoto ist das einzige Beweismittel für die behauptete Geschwindigkeitsübertretung. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, welche nachträglich auf das Beweisfoto gelegt wird. Geschehen hier Fehler, was wegen der mangelnden Sachkenntnis der Beamten nicht selten passiert, ist die Messung nicht verwertbar. Das Gerät misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der überwiegende Teil dieses Bereichs ist auf dem Messfoto nicht abgebildet. Erst nach der Messung erfolgt die Auslösung des Fotos. Die Fotodokentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht das PoliScan Speed davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. Weil also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokemtation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Um dies auszuschließen, ist auf der Fotoaufnahme stets ein sogenannter (zur Messung gehörender) Auswertrahmen zu sehen. Jedoch nur wenn der Auswertrahmen korrekt aufliegt, stellt dies ein Indiz für eine zutreffende gemessene Geschwindigkeit des abgebildeten Fahrzeugs dar. Außerdem gilt, bei einer fehlenden Dokumentation der Schulung ist die Messung entweder nicht verwertbar oder ein sehr hoher Toleranzbereich einzuräumen. 

Serienmäßig stimmen bei 50 % der Messungen die angezeigte und die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es auch möglich, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen herrührt. Rückstreusignale werden aber vom Messgerät behandelt, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Hierdurch kann das Fahrzeug in der Bezugszeit tatsächlich eine andere Strecke zurückgelegen, als vom Messgerät ermittelt, dadurch kann die vom Gerät berechnete und später von der Bußgeldstelle behauptete Geschwindigkeit höher ausfallen, als die tatsächlich von Ihnen gefahrene. Wegen einer abgelaufenen Eichung wurden auch schon ganze Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen. Durch mangelnde Wartung ist dieser Fehler nicht selten. Des Weiteren wird kritisiert, dass die Messung der Geschwindigkeit und das Auslösen der Kamera nicht gleichzeitig vonstattengehen. Aus diesem Grund können Zweifel hinsichtlich der Zuordnung eines Messwertes entstehen, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig auf dem Blitzerfoto zu erkennen sind.

Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Amtsgericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.  

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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