Geblitzt der BAB 24 km 205.05 Fahrtrichtung Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann droht Ihnen sogar nach dem noch gültigen Bußgeldkatalog (9/21) bei mehr als 20 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich.

Doch soweit muss es nicht kommen!

An dieser Messstelle wird meist ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed eingesetzt.

Bei diesem führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei mindestens jeder zweiten Messung zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben.

Oft ist der Scanwinkel nicht genau justiert, was schon bei einer Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Ab 5 Grad ist die Messung sogar komplett zu verwerfen.

Bei einem dichten Verkehrsaufkommen hat dieser Blitzer Probleme die gemessene Geschwindigkeit einem konkreten Fahrzeug zuzuordnen. Bei einer gerichtlichen Überprüfung führt dies zu einer Einstellung des Verfahrens.

Sollte nicht ordnungsgemäß dokumentiert sein, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung ebenfalls keinen Bestand haben.

Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird die gesamte Messung annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten  begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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