Geblitzt: Flensburg, Kielfeng, hinter Bushaltestelle, Einfahrt Sonwik- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird an dieser Messstelle ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen? Dann können die drohenden Strafen zwar teuer werden, aber die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier sehr gut.

Aufgestellt ist hier ein Lichtschrankenmesssystem. Dessen nachgewiesene Fehleranfälligkeit liefert einem erfahrenen Verteidiger die besten Argumente.

Gemessen wird mit Hilfe mehrerer Infrarot- oder Laserstrahlen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, welche die ankommenden Fahrzeuge für das Passieren der einzelnen Strahlen benötigen, wird die gefahrene Geschwindigkeit berechnet. 

Aber das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugordnung, wenn sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann ist nicht zweifelsfrei feststellbar, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Objekt gemessen wurde.

Mit Hilfe einer Neigungswasserwaage muss das Gerät auf die Fahrbahnneigung eingestellt und der Messwinkel justiert werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist nicht die gesamte Fahrzeugfront abgebildet, kann ebenfalls nicht von einer exakten Messung ausgegangen werden.

Die gesamte Messreihe wird verworfen, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest muss ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden.

Teilweise wird eine Auswertesoftware benutzt, die nicht von der Gerätezulassung umfasst ist.

Schon diese kleine und bei weitem nicht abschliessende Fehlerauswahl zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge werter daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Flensburg eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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