Geblitzt: Gem. Ludwigshafen/ Rh, A 650, km 1,4, FR Bad Dürkheim- Bußgeld vermeiden!

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Hier beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Sind sie vom Blitzer erfasst worden, erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer, dem sehr rasch ein Bußgeldbescheid folgt. Dabei lohnt sich die frühe Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. Für den Erfolg eines Einspruchs kann es viele Ursachen geben, hier sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeit (LIDAR= Light Desertion And  Ranging). Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der ausgesandten Laserimpulse gemessen, die vom Gerät in Bündelform ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Dadurch kann die Wegzeit bestimmt und mit diesen Daten die Geschwindigkeit berechnet werden. Beim Überschreiten des eingegebenen Messwertes wird die Kamera ausgelöst.

Die Bündelform kann aber zu einer Ausweitung der Lichtstrahlen führen. Diese werden dann von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektiert. Das Gerät speichert die Daten aber so ab, als wären sie von einem Karosserieteil zurückgesandt worden. Dieses verfälscht dann die Zeitbestimmung und letztlich Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen deswegen die angegebenen Werte nicht mit den tatsächlichen überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Nicht selten geschehen schwere Aufbaufehler (falsche Einstellung des Scanwinkels) oder Ungenauigkeiten bei der Auswertung der Messdaten. Dann ist die Messung nicht verwertbar. Daher fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals. Ist eine solche nicht nachweisbar, ist das Verfahren einzustellen. Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird die Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. Diese und noch andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer  Messung nachgewiesen wird. 

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 



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