Geblitzt: Hamburg, Andreas- Meyer- Straße HNR 47, FR stadteinwärts- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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In der Andreas-Meyer-Straße 47, stadteinwärts gelegen, befindet sich eine innerstädtische Messstelle zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Dieser Straßenabschnitt ist stark befahren und verbindet wichtige Verkehrsachsen in Hamburg. Aufgrund der dichten Bebauung, des oft hohen Verkehrsaufkommens und der unübersichtlichen Fahrbahnsituation kommt es hier regelmäßig zu Tempokontrollen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit wird durch ein Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed überwacht. Zuständig für die Bearbeitung der Verstöße ist die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg.
Funktionsweise des PoliScan Speed
Das PoliScan Speed basiert auf der LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging). Dabei sendet das Gerät kontinuierlich Infrarot-Laserimpulse aus, die einen Bereich von etwa 75 Metern vor dem Messgerät abdecken. Fahrzeuge, die diesen Bereich durchfahren, reflektieren diese Impulse. Die reflektierten Signale werden vom Sensor empfangen und auf Grundlage ihrer Laufzeit sowie der gemessenen Positionsänderung wird die Geschwindigkeit berechnet – und zwar mithilfe einer exakten Weg-Zeit-Berechnung.
Das System gilt als modern, hat jedoch in der praktischen Anwendung zahlreiche Schwächen, die immer wieder zu fehlerhaften Ergebnissen führen.
Fehlerquellen und Messprobleme
Ein zentrales Problem besteht in der Auffächerung der ausgesandten Laserimpulse über die 75 Meter lange Messstrecke. Diese Streuung führt dazu, dass die zurückgeworfenen Signale verzerrt beim Sensor ankommen. Dadurch entstehen ungenaue oder verfälschte Geschwindigkeitswerte. Fachkundige Auswertungen zeigen, dass aufgrund dieser technischen Einschränkung etwa die Hälfte aller Messungen angreifbar oder schlicht falsch ist.
Besonders problematisch wird es, wenn sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden – was im dichten Hamburger Stadtverkehr keine Seltenheit ist. In solchen Fällen ist es dem System oftmals nicht möglich, eindeutig zu bestimmen, welches Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. Die automatische Zuordnung zum Bildmaterial mittels sogenanntem Auswerterahmen funktioniert nicht immer zuverlässig. Es bleibt häufig unklar, ob die gemessene Geschwindigkeit tatsächlich zu dem auf dem Foto abgebildeten Fahrzeug gehört.
Ein weiteres Problem liegt in der Ausrichtung des Messsensors. Für eine korrekte Messung muss dieser exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn positioniert werden. Bereits kleinste Abweichungen – etwa durch fehlerhaften Aufbau – führen zu systematisch überhöhten Messwerten.
Auch formale Fehler kommen immer wieder vor: Fehlt zum Beispiel der Schulungsnachweis des Messpersonals in der Akte, darf das Messergebnis nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe als ungültig gewertet.
Warum sich ein Einspruch hier besonders lohnt
Wegen der Vielzahl technischer und formeller Fehlerquellen bietet ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einer Messung mit dem PoliScan Speed basiert, sehr gute Erfolgsaussichten – insbesondere an stark befahrenen Stellen wie der Andreas-Meyer-Straße. Wer sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen möchte, sollte sich dabei auf kompetente und spezialisierte Unterstützung verlassen.
Rechtsanwalt Andreas Junge – Ihr erfahrener Verteidiger im Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich im Verkehrsrecht tätig. Er hat sich auf die Anfechtung fehlerhafter Messungen spezialisiert und kennt die Schwächen des PoliScan-Speed-Systems genau. Besonders hervorzuheben ist seine enge Zusammenarbeit mit dem TÜV und anderen zertifizierten Sachverständigen. Dadurch können Messfehler durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten fachlich belastbar nachgewiesen werden – ein entscheidender Vorteil, der seine Verteidigungsstrategie besonders wirksam macht.
Diese technische Kompetenz in Kombination mit seiner juristischen Erfahrung macht ihn zu einem der erfolgreichsten Verteidiger in Bußgeldverfahren.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist die Verteidigung für Sie komplett kostenfrei. Auch eine etwaige Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht, sodass Sie kein Kostenrisiko tragen.
Kontaktaufnahme – einfach und zuverlässig
Sie erreichen Rechtsanwalt Andreas Junge auf mehreren Wegen:
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