Geblitzt: Hamburg, auf der BAB 7, km 152,4, OT 215, i. R. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg ein Geschwindigkeitsverstoß zum Vorwurf gemacht. Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten haben. Dann akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht ohne eine Überprüfung durch einen spezialisierten Verteidiger. Denn die Anzahl der Verfahrenseinstellungen nach einem Einspruch liegt hier weiter über dem Durchschnitt. Grund dafür ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dessen Funktionsweise beruht auf einem einfachen Prinzip. Das Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter abdecken. Fahrzeuge im Messbereich reflektieren diese Impulse und senden diese zum Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Messdaten ermöglichen ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit und daher kann dann mit einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Jedoch führt die übergroße Messstrecke zu einer Auffächerung der ausgesandten Messsignale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dadurch werden natürlich auch die Messdaten verfälscht und zwar so massiv und häufig, dass schon allein wegen diesem Systemfehler etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch ist. Hier treten auch Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Dann kann die Bußgeldstelle oft nicht sicher nachweisen, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Eine genaue Messung ist außerdem nur gewährleistet, wenn der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert ist. Der Aufbau ist aber häufig nicht präzise genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Nach den Herstellervorgaben müssen die Messbeamten nachweislich an diesem Gerätetyp geschult sein. Fehlt hierfür ein Zertifikat in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen umgültig, wird das Messergebnis ebenfalls annulliert.

Dies sind nur einige der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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