Geblitzt: Hamburg, Gorch-Fock-Wall HNR 21, i. R. Alster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle der Freien Hansestadt Hamburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Dann können die Folgen teuer werden.  Bei bis zu 20 km/h zu schnell ist ein Bußgeld von 70 € möglich. An 21 km/h gibt es einen Punkt und ab 31 km/h zwei Punkte und mindestens ein Monat Fahrverbot. Das Bußgeld steigert sich alle 10km/h und ab 70 Km/h zu schnell beträgt es mindestens 800,00 €.

Aber diese kann ein erfahrener Verteidiger für Sie abwehren, wobei die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed die besten Argumente für einen erfolgreichen Einspruch liefern.

Schon die Länge der Messstrecke von bis zu 75 Metern führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit verfälschten Messung. Allein wegen dieses Serienfehlers sind die Hälfte aller Messwerte falsch. Gleichfalls muss der Messensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn eingestellt werden. Ist die Justierung nicht exakt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Besonders bei dichtem Verkehr und Überholvorgängen kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Häufig ist auch die Geräteeichung abgelaufen, etwa weil die Wartung nicht fristgerecht erfolgte. Dann wird der gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann der Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn beim Geräteaufbau nicht alle Funktionstests dokumentiert wurden. Zwei Nichtigkeitsgründe sind sogar vom Hersteller vorgegeben. Einmal sind dies solche, in denen kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann. Zum anderen wird die Gesamtmessung annulliert, wenn messtechnische Gründe vorliegen, etwa die 10-Meter-Mindeststrecke nicht erreicht wurde.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen, welches dem Nachweis der vorhandenen Messfehler dient.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest ohne Punktvergabe oder Fahrverbot eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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