Geblitzt: Hamburg, Höltigbaum Höhe Lima 47, i. R. Sieker Landstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann lohnt es sich, nach Erhalt des Anhörungsbogens einen spezialisierten Verteidiger um Rat zu fragen. Denn die Fehlerquote der wegen dieser Messselle ausgestellten Bußgeldbescheide ist überdurchschnittlich hoch. Ursache sind die zahlreichen Fehlerquellen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses misst die Geschwindigkeit durch das Aussenden von Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon beim Aufbau werden oft nicht alle notwendigen Tests dokumentiert, was zu einer Unverwertbarkeit der Messung führt. Die Länge der Messstrecke hat eine Impulsauffächerung und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale zur Folge.  Allein deswegen sind etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch. Der Sensor wird häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil, 01792346907, möglich.




Foto(s): andreas junge

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