Geblitzt: Hamburg, Holstenkamp, Höhe KlgV 218, i. R. Große Bahnstraße- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle der Freien und Hansestadt Hamburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt sich die Überprüfung des Vorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger. Denn die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch.

Rechtsanwalt Junge verteidigt bundesweit äußerst erfolgreich in Bußgeldverfahren und hat auch schon zahllosen Mandanten bei dieser Messstelle das Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot erspart. Er erläutert in diesem Text die beste Verteidigung gegen den behaupteten Vorwurf.

Hauptangriffspunkt ist das hier eingesetzte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Denn dessen Unzuverlässigkeit und Fehleranfälligkeit liefert bei fast jedem Bußgeldverfahren sehr gute Argumente für eine Verfahrenseinstellung.

Die Funktionsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Es sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Dadurch kann die für die Strecke benötigte Fahrzeit ermittelt. Die danach durchgeführte Weg- Zeit- Berechnung hat die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis.

Aber die Länge der Messstrecke ist die größte Schwachstelle des Geräts,  führt sie doch zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hiermit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon wegen dieses Serienfehlers etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Häufig wird auch der Messsensor beim Aufbau nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. In diesen Fällen kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich befindet, treten Schwierigkeiten bei der Erfassung des Messobjektes auf. Dann ist der Bußgeldstelle im Einspruchsverfahren kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Fehlt in der Akte der vorgeschriebene  Schulungsnachweis für die Messbeamten kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Messdaten geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen als erstes Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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