Geblitzt in 49835, Wietmarschen, BAB 31, Absch. 130, St. 5,1, Rtg. Emden- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Höhe von 80 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim innerhalb von drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid.

Dieser kann nicht nur teuer werden, sondern schon bei 21 km/h zuviel einen Punkt und bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h ein Monat Fahrverbot aussprechen. Fahranfänger müssen nicht nur mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen, vielmehr auch mit zwangsweisen Teilnahme an Aufbauseminaren.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen.

Gemessen wird hier nämlich mit einem Einseitensensor vom Typ ESO ES 8.0. Dessen Schwachpunkte sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Messsystem ist einfach erklärt. Registriert werden die Helligkeitsunterschiede, die von den ankommenden Fahrzeugen verursacht werden. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen die Bestimmung der für die eingegebene Messstrecke benötigten Fahrzeit. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der zulässige Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Dieses führt aber dazu, dass schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben führen.

Das von LED- Scheinwerfern verwendete pulsierende Licht ist ebenfalls solch eine Fehlerquelle. Umfangreiche Testreihen aber dies gerichtsfest nachgewiesen.

Sehr häufig geschehen Aufbaufehler. Der Sanwinkel regelt die Justierung auf die vorhandene Fahrbahnneigung. Dieser wird oft nicht mit nötigen Genauigkeit eingestellt, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Bei einem hohen Verkehrsaufkommen treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Beamten an dem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung verworfen.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Aufzählung zeigt, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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