⚡️Geblitzt in 78224 Singen, Bahnhofstraße - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

In der Bahnhofstraße im Singener Zentrum wird die Einhaltung des Tempolimits oft von städtischen Messbeamten kontrolliert. Diese blitzen mit diversen Messgeräten, meist mit den Systemen ES 8.0 und Traffistar S350, dieses dann im Anhänger installiert.


Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die benutzten Messverfahren sind zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, allerdings muss der verlangte Standard gewährleistet sein. Sobald sich ein Beamter nicht peinlich genau an die jeweilige Bedienungsanleitung hält, ist dies nicht mehr der Fall und die Messung ist dann dann unverwertbar.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist ratsam, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Singen nachprüfen zu lassen, um nachteilige Folgen wie Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden.

Sogar bei korrekter Messung kann zumindest das Fahrverbot immer wieder abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt eine angemessene Erhöhung des Bußgeldes, wenn im Gegenzug kein Fahrverbot ausgesprochen wird. 

Dieses Vorgehen setzt voraus, dass der Betroffene keine Eintragungen im Flensburger Fahreignungsregister aufweist und sich geständig zeigt. Der jeweilige Richter entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn er der Ansicht ist, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird er kein Fahrverbot verhängen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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