⚡️Geblitzt in 79194 Gundelfingen, B 3, Höhe Hinweistafel Firma Taxis - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle an der B 3 bei Gundelfingen auf Höhe der Hinweistafel zur Firma Taxis in Fahrtrichtung Emmendingen ist ein "Klassiker" vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Freiburg.  Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h - deren Einhaltung wird regelmäßig durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald überprüft. Dabei benutzen die Messbeamten unterschiedliche Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, dieses wird  dann mehrere Tage lang im Spezialanhänger aufgestellt.

Messung überprüfen lassen!

Die verwendeten Messgeräte und -verfahren sind zwar von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren genehmigt, allerdings wird der verlangte Standard nicht erfüllt, wenn gegen die Bedienungsanleitung verstoßen wird. Dann ist die Messung unverwertbar.

Einspruch einlegen!

Es ist deshalb sinnvoll, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald nachprüfen zu lassen, um so Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot zu umgehen. 

Doch sogar bei korrekter Messung kann das Fahrverbot oft abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV sieht vor, dass bei angemessener Erhöhung des Bußgeldes ausnahmsweise auf die Anordnung des Fahrverbotes verzichtet werden kann.

Dieses Vorgehen ist vor allem dann vorgesehen, wenn der Betroffene keine Einträge im Fahreignungsregister (Flensburg) hat und sich einsichtig zeigt. Das Gericht entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn es davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird es vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit dieser Messstelle bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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