⚡️Geblitzt in 79874 Breitnau, B31, Höhe Hofgut Sternen/Löffeltalkurve, km 0.3 - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle an der B 31 bei Breitnau auf Höhe des Hofguts Sternen/Löffeltalkurve nahe der malerischen Ravennaschlucht ist ein "Klassiker" vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Titisee-Neustadt.  Die Geschwindigkeit ist hier auf 70 km/h begrenzt,  allerdings wird oft schneller gefahren. Aus diesem Grund wird die Einhaltung des Tempolimits  durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald überprüft. Dabei benutzen die Beamten unterschiedliche Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350, dieses wird  dann im Spezialanhänger installiert.

Messung überprüfen lassen!

Die verwendeten Messgeräte und -verfahren sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, doch werden sie oft nicht wie in der Bedienungsanleitung vorgesehen angewendet, was die Messung dann unverwertbar macht.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist daher Erfolg versprechend, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald prüfen zu lassen, damit Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot zu umgehen. 

Aber auch bei einwandfreier Messung kann das Fahrverbot häufig abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht dokumentieren kann. Das Gericht entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn es davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird es vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger - mit dieser Messstelle bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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