⚡️Geblitzt in 88213 Ravensburg-Oberzell, Bavendorfer Straße - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Diese Messtelle in der Bavendorfer Straße im Ravensburger Ortsteil Oberzell gibt oftmals Anlass für Verhandlungen vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Ravensburg. Die Geschwindigkeit ist an diesem Ort auf 70 km/h begrenzt, doch Achtung, immer wieder wird die Einhaltung des Tempolimits durch die Stadt Ravensburg überprüft. Dabei nutzen die Beamten verschiedene Messgeräte – meist die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die verwendeten Messgeräte und -verfahren sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen worden, allerdings halten sich die Messbeamten nicht immer an die Bedienungsanleitung und es kommt dann zu einem nicht verwertbaren Messergebnis.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist daher empfehlenswert, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid der Stadt Ravensburg nachprüfen zu lassen, damit die Folgen in Gestalt von Bußgeld, Punkten oder einem Fahrverbot nicht eintreten. 

Aber auch bei nicht zu beanstandender Messung kann wenigstens das Fahrverbot oft verhindert werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV regelt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes im Ausnahmefall verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht belegen kann. Das Gericht entscheidet dann nach seinem Ermessen. Wenn es davon überzeugt ist, dass mit dem erhöhten Bußgeld ein ausreichender „Denkzettel“ erteilt wird, wird es kein Fahrverbot anordnen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion und in Oberschwaben bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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