⚡️Geblitzt in 88682 Salem, L 204, Altenbeuren - Bußgeld und Fahrverbot abwenden!

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

An der L 204 in Salem-Altenbeuren wird häufig durch das Landratsamt Bodenseekreis ein Blitzer aufgestellt, was dann regelmäßig zu Verhandlungen vor dem für diesen Abschnitt  zuständigen Amtsgericht Überlingen führt.  Die Geschwindigkeit ist an diesem Messpunkt auf 80 km/h begrenzt, doch wird oft schneller gefahren. Zur Überwachung des Tempolimits nutzen die Beamten verschiedene Messgeräte, in der Regel die Systeme ES 8.0 und Traffistar S350.

Lassen Sie die Messung überprüfen!

Die genutzten Messgeräte und -verfahren sind von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) als sog. standardisierte Messverfahren zugelassen, doch muss die Bedienungsanleitung beachtet werden. Dies geschieht längst nicht immer, was die Messung unbrauchbar macht.

Einspruch einlegen lohnt sich!

Es ist angebracht, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid der Stadt Friedrichshafen checken zu lassen, damit die Sanktionen, also Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot abgewendet werden können.

Doch sogar bei einwandfreier Messung kann wenigstens das Fahrverbot oft abgewendet werden.

§ 4 Abs. 4 BKatV bestimmt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, wenn auf die Anordnung des Fahrverbotes ausnahmsweise verzichtet wird. 

Dieses „Abkaufen“ des an sich zu verhängenden Fahrverbotes ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht belegen kann. Das Gericht entscheidet dies nach seinem Ermessen. Wenn es davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird das Gericht kein Fahrverbot aussprechen.

Als erfahrener Verteidiger - mit allen Messstellen in der Bodenseeregion bestens vertraut - in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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