Geblitzt in Alt Duvenstedt, OT Sorgbrück, Bundesstraße 77- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen? Dann kann eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen erfahrenen Verteidiger meist die drohenden Strafen verhindern. Denn die Geschwindigkeit wird hier mit dem sogenannten Lichtschrankenmesssystem bestimmt. Dieses ist hier so unzuverlässig, dass überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Bei dieser Messmethode überqueren mehrere Infrarot-oder Laserstrahlen in regelmäßigen Abständen die Straße und zwar auf einer Länge von 25 Meter. Aus der Zeit, die ein Fahrzeug für das Passieren der einzelnen Strahlen braucht, kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Aber nicht immer sind die Messsensoren in regelmäßigen Abständen und vor allem exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Auch Reflektionen durch die Fahrzeugkarrosserie können massive Messfehler hervorrufen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich, hat das Gerät Schwierigkeiten mit einer korrekten Zuordnung der Messwerte. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug die angegebene Geschwindigkeit fuhr. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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