Geblitzt in Barsbüttel, auf der A 1, km 7,500, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor?

Dann kann der Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn kann schon bei mehr als 20 km/h Überschreitung ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 € verhängen. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird. Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber die Mehrzahl der hier verhängten Bußgeldbescheide ist fehlerhaft. Ursache ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche in einem Winkel von 45 Grad eine Strecke von 75 Metern abtasten. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen zu dem Gerät zurückgesandt. Dieses kann dann die Fahrzeit für die Messstrecke bestimmen und damit die Geschwindigkeit berechnen.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Aufweitung der Signalstrahlung. Der entstehende Impulskegel verursacht eine fehlerhafte Datenverarbeitung. Diese ist die Ursache, dass bei mindestens der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein. Auch die Einstellung des Messwinkels geschieht nicht immer mit der nötigen Genauigkeit. Doch dann führt schon die geringste Abweichung automatisch  zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Befinden  sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen. Es ist dann nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Ahrensburg nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich

Foto(s): andreas junge

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