Geblitzt in Bekdorf, B 5, Brücke Bekdorf, beidseitig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen erhalten? Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich den Vorwurf mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier dank der Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan überdurchschnittlich gut.

Die Funktionsweise dieses Blitzertyps ist einfach erklärt. Ausgesandte Laserimpulse tasten die Straße auf einer Länge von 75 Meter ab. Ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber allein die Länge der Messstrecke ist eine große Fehlerquelle, führt sie doch zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, können außerdem Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft wird bei der Gerätewartung der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Die Folge sind dann immer zu hohe Geschwindigkeitswerte. Ist die Geräteeichung zum Messzeitpunkt abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Die Messung ist auch unverwertbar, wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema