Geblitzt in Berlin, Tiergartentunnel Richtung Süd

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Sie wurden in 10785 Berlin Mi/Wd Tiergartentunnel Höhe Tiergartenstraße Ri. Süd geblitzt und haben von der Polizei Berlin einen Bußgeldbescheid erhalten? Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Ab einer Überschreitung um 21 km/h droht der Eintrag von einem Punkt in das Fahreignungsregister und eine Geldbuße. Ab einer Überschreitung von 31 km/h droht innerorts bereits ein Fahrverbot und der Eintrag von 2 Punkte. Diese zwei Punkte verbleiben sodann ganze 5 jähre im Fahreignungsregister. Der Eintrag von einem Punkt wird dagegen bereits nach 2 1/2 Jahren getilgt. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, den Tiergartentunnel mit 72 km/h befahren zu zu haben und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten zu haben. Er erhielt von der Polizei Berlin einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld in Höhe von 115 € sowie dem Hinweis, dass für diesen Verstoß ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen wird. Der Mandant hatte erhebliche Zweifel an der Messung. Nach erfolgter Akteneinsicht konnten wir die Zweifel teilen und beauftragten einen Sachverständigen mit der Überprüfung der Messung. Der Sachverständige stellte eine Vielzahl von Fehlern fest. Unter anderem lagen erhebliche Fehler bei der Speicherung der  Messdateien vor. Überdies befand sich das Fahrzeug unseres Mandanten in keiner plausiblen Position. Technisch waren diese Auffälligkeit nicht zu erklären, insbesondere bestanden aus gutachterlicher Sicht Zweifel daran, ob die streitgegenständliche Messanlage während der Messreihe fehlerfrei gearbeitet hatte. Damit waren von en festgestellten Fehlern sämtliche Messungen am Tattag betroffen. Durch die Verteidigung und das eingeholte Gutachten konnte das Verfahren vor Gericht schließlich eingestellt werden. Der Mandant sparte sich nicht nur das Bußgeld, sondern vor allem auch den Eintrag des Punktes in das Fahreignungsregister. In einer Vielzahl von Bußgeldverfahren entdecken wir tagtäglich diverse Auffälligkeiten und Fehler. Teilweise liegen wie im konkreten Fall tatsächlich technische Fehler vor, oftmals ist lediglich die Beschilderung mangelhaft oder es fehlen schlichtweg erforderliche Unterlagen wie Eichscheine oder Schulungsnachweise. Im Zweifel sollte - zumindest ab einer Überschreitung von 21 km/h oder bei Rotlichtverstößen generell - eine Überprüfung der Messung in Erwägung gezogen werden.


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