Geblitzt in Bordesholm, Kieler Straße, L 318, FR Neumünster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Das Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed überwacht. Wirft Ihnen die Bußgeldstelle des Kreises Rendsburg- Eckernförde einen Verstoß vor, lohnt es sich einen Einspruch einzulegen. Denn die Unzuverlässigkeit dieses Blitzertyps wurde in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesen und sie ist die Hauptursache, dass die Anzahl der Verfahrenseinstellungen bei dieser Messstelle über dem Landesdurchschnitt liegt.

Das Messpinzip ist relativ simpel. Laserimpulse des Geräts tasten die Straße auf einer Länge von 75 Meter ab. Heranfahrende PkW reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die Auswertung der Messdaten ermöglicht eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber durch die Länge der Messstrecke (bei anderen Blitzern liegt sie im Durchschnitt bei 25 Meter) kommt es zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass etwa die Hälfte aller Messwerte falsch sind. Auch wird oft der Sensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die Messung für ungültig erklärt oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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