Geblitzt in Brekendorf, A 7, km 49,950, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Falls Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß an dieser Messstelle vorgeworfen wird, stehen die Chancen sehr gut, dass Sie die drohenden Strafen abwehren können. Denn überdurchschnittlich häufig wird hier die Messung erfolgreich durch einen Einspruch erfolgreich angefochten. Hauptargument der Verteidigung ist dabei fast immer die Fehleranfälligkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Strahlen werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und dann kann durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit ermittelt werden.

Das Gerät ist aber so ausgelegt, dass bei einer so langen Messstrecke eine nicht gewollte Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch eine Verzerrung der Rückstrahlimpulse auftritt. Dies passiert so häufig und massiv, dass schon allein aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem treten Unregelmäßigkeiten bei der Objekterfassung auf, sobald sich mehr als Auto im Messbereich befindet. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das auf dem Foto abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine exakte Geschwindigkeitsbestimmung muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Oft geschieht die Justierung aber nicht präzise genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Häufig fehlt auch in der Messakte der vorgeschriebene Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten, was ein Beweisverwertungsverbot zur Folge hat. Wird festgestellt, dass die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig war, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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