⚡️Geblitzt in Bretzfeld, BAB 6, km 653,300 Mannheim-Nürnberg - Bußgeld und Fahrverbot weg!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Am Fahrbahnrand der A 6 kurz bei Bretzfeld hat die Verkehrspolizeiidirektion Weinsberg eine Messstelle eingerichtet, die vor Amtsgericht Heilbronn verhandelt wird. An dieser Stelle gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h. Allerdings wird oft teils deutlich schneller gefahren, was der Grund für die Kontrolle darstellt. Dabei nutzen die Messbeamten meist ein Lasermessgerät vom Typ PoliScanSpeed FM 1, das in der Regel aus einem nur für diesen Zweck anfertigten Anhänger, einem sog. Enforcement Trailer, heraus misst.

Einspruch einlegen kann sich lohnen!

Es lohnt sich, einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe nachprüfen zu lassen, um die Folgen in Gestalt von Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot nicht eintreten zu lassen. Jedes Messgerät  und -verfahren lässt Raum für Fehler, vor allem bei nicht ordnungsgemäßer Bedienung durch die Messbeamten. Gerade bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, können Fehlzuordnungen auftreten.

Aber sogar bei einwandfreier Messung kann wenigstens das Fahrverbot regelmäßig abgewendet werden.

Nach § 4 Abs. 4 BKatV gilt, dass das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden soll, sofern von der Anordnung eines Fahrverbotes ausnahmsweise abgesehen wird. 

Dieses „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes ist insbesondere dann möglich, wenn der Betroffene als „Ersttäter“ gesteht und seine Einsicht dokumentiert. Die jeweilige Richterin entscheidet dies nach ihrem Ermessen. Wenn sue davon ausgeht, dass das erhöhte Bußgeld als „Denkzettel“ für den Betroffenen ausreicht, wird sie vom Fahrverbot absehen.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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